Neue Beihilfe für Kleinstunternehmen für die Herstellung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

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Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau hat eine Beihilfe für Kleinstunternehmen eingerichtet, um sie bei der Herstellung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu unterstützen.

Diese Beihilfe setzt sich aus 2 Teilen zusammen:

  • einer Beihilfe für Beratungskosten zur Entwicklung eines Geschäftsplans; und
  • einer Investitionsbeihilfe (Finanzbeihilfe) für die Umsetzung des Geschäftsplans.

Die Finanzbeihilfe beläuft sich auf 12.000 Euro und wird in 2 Teilzahlungen ausgezahlt:

  • der 1. Teilbetrag von 8.000 Euro nach Genehmigung des Geschäftsplans;
  • der 2. Teilbetrag von 4.000 Euro nach der Umsetzung des Geschäftsplans.

Es werden nur ab dem 1. Januar 2021 angefallene Kosten berücksichtigt.

Die Beihilfe kann von Kleinstunternehmen beantragt werden:

  • die landwirtschaftliche Erzeugnisse vertreiben:
    • entweder direkt;
    • oder indirekt, sofern es nur einen einzigen Zwischenhändler gibt; und
  • die weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigen; und
  • deren Jahresumsatz oder deren Gesamtjahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt.

Nähere Informationen über die Antragsmodalitäten der Beihilfe finden Sie in unserem Informationstext.