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Neue Beihilfe für Kleinstunternehmen für die Herstellung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau hat eine Beihilfe für Kleinstunternehmen eingerichtet, um sie bei der Herstellung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu unterstützen.
Diese Beihilfe setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
- einer Beihilfe für Beratungskosten zur Entwicklung eines Geschäftsplans; und
- einer Investitionsbeihilfe (Finanzbeihilfe) für die Umsetzung des Geschäftsplans.
Die Finanzbeihilfe beläuft sich auf 12.000 Euro und wird in 2 Teilzahlungen ausgezahlt:
- der 1. Teilbetrag von 8.000 Euro nach Genehmigung des Geschäftsplans;
- der 2. Teilbetrag von 4.000 Euro nach der Umsetzung des Geschäftsplans.
Es werden nur ab dem 1. Januar 2021 angefallene Kosten berücksichtigt.
Die Beihilfe kann von Kleinstunternehmen beantragt werden:
- die landwirtschaftliche Erzeugnisse vertreiben:
- entweder direkt;
- oder indirekt, sofern es nur einen einzigen Zwischenhändler gibt; und
- die weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigen; und
- deren Jahresumsatz oder deren Gesamtjahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt.
Nähere Informationen über die Antragsmodalitäten der Beihilfe finden Sie in unserem Informationstext.