Erkundigen Sie sich über die neue Beihilferegelung zugunsten des professionellen Journalismus

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Es wurde eine neue Beihilferegelung zugunsten des professionellen Journalismus eingerichtet. Sie reformiert die derzeitige Beihilferegelung für die Printmedien und passt sie an die heutige Zeit an, indem sie einen einheitlichen, fairen und technologisch neutralen Rahmen für On- und Offline-Medien schafft.

Die neue Regelung umfasst 4 verschiedene Maßnahmen:

  • den Erhalt des Pluralismus, eine Maßnahme, die sich an die derzeitigen Begünstigten richtet, die über eine Redaktion von mindestens 5 Berufsjournalisten verfügen;
  • die Förderung des Pluralismus, eine Maßnahme, die sich an neue Verleger richtet, die über eine Redaktion von mindestens 2 Berufsjournalisten verfügen;
  • die Medienerziehung und Bürgerkunde, die sich an die Verleger von Bürgermedien richtet;
  • eine Übergangsbestimmung für Verleger, die 2019 einen höheren Gesamtbetrag erhalten haben, als in der neuen Regelung vorgesehen ist.

Eine Übergangsregelung von 5 Jahren soll jedem Verleger die Anpassung an den neuen gesetzlichen Rahmen ermöglichen.

Hinweis: Diese Informationen entstammen einem Gesetzentwurf. Die neue Beihilferegelung tritt in Kraft, sobald das Gesetz im Amtsblatt (Mémorial) veröffentlicht wurde.

Weitere Informationen über die Zielgruppe, die Voraussetzungen und die Antragstellung finden Sie in unserem Informationstext.