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Wasserrechtliche Genehmigungen: Stellen Sie Ihren Antrag über MyGuichet.lu
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In den wasserrechtlichen Genehmigungen werden die Bedingungen für die Ausführung und den Betrieb festgelegt, die als notwendig erachtet werden, um oberirdische Gewässer, unterirdische Gewässer und Trinkwasser zu schützen.
Dieses Verfahren zur Bekämpfung der Wasserverschlechterung zielt auf den Gewässerschutz und eine nachhaltige Nutzung des Wassers ab.
Die wasserrechtliche Genehmigung betrifft natürliche oder juristische Personen privaten oder öffentlichen Rechts, die im Rahmen ihrer Aktivitäten unter anderem Folgendes beabsichtigen:
- die Ausarbeitung eines Teilbebauungsplans (plan d’aménagement particulier - PAP) für ein „neues Gebiet“;
- alle Arbeiten, Ausbaumaßnahmen, Bauwerke und Installationen, die in Uferzonen oder Überschwemmungsgebieten stattfinden bzw. gelegen sind;
- die Anlage jeder Infrastruktur zur Wasserentnahme, Wasseraufbereitung oder zur Trinkwasseraufbereitung und Speicherung von Wasser für den menschlichen Verbrauch;
- das Anlegen von Bauwerken, Lagern, Installationen oder Arbeiten und Aktivitäten innerhalb der Schutzgebiete und innerhalb der Wasserreserven von nationalem Interesse.
Für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation und das Trinkwasserversorgungsnetz bedarf es keiner wasserrechtlichen Genehmigung.
Von nun an können Antragsteller Ihren Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung ausfüllen über:
- den MyGuichet.lu-Assistenten, der es ermöglicht die Antragsunterlagen elektronisch an das Wasserwirtschaftsamt zu übermitteln; oder
- die Formulare in Papierform, die des Versands der Akte auf dem Postweg an das Wasserwirtschaftsamt bedürfen.
Achtung: Eine Authentifizierung mittels eines LuxTrust-Zertifikats ist erforderlich, um das elektronische Antragsverfahren auf MyGuichet.lu zu nutzen.
Weitere Informationen zu diesem neuen MyGuichet.lu-Vorgang finden Sie in unserem Informationstext.