Meldung von freien Stellen: eingeschränkte oder öffentliche Verbreitung

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Ab dem 28. April 2021 steht das JobBoard der Arbeitsagentur (ADEM) allen Arbeitsuchenden offen – und nicht mehr nur den bei der ADEM gemeldeten Arbeitsuchenden. Jede Person, die einen Arbeitsplatz sucht, kann die von den Unternehmen veröffentlichten Stellenangebote ohne vorherige Formalitäten einsehen.

Unternehmen, die eine freie Stelle bei der ADEM melden, haben fortan die Wahl zwischen:

  • einer eingeschränkten Verbreitung (den bei der ADEM gemeldeten Arbeitsuchenden vorbehalten und mit Vorauswahl durch einen Berater); oder
  • einer öffentlichen Verbreitung für eine größere Reichweite (für alle Arbeitsuchenden, unabhängig davon, ob sie bei der ADEM gemeldet sind oder nicht).

Durch die Erweiterung des JobBoards wird die Transparenz des Arbeitsmarktes verbessert, indem die Kontaktmöglichkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden gesteigert werden und die Sichtbarkeit der Stellenangebote für ein breiteres Publikum gefördert wird.

Es gilt zu beachten, dass jeder Arbeitgeber, der Personal einstellen möchte, die freie Stelle bei der ADEM melden muss. Diese Meldung muss mindestens 3 Werktage vor der entsprechenden Stellenanzeige in der Presse oder einem sonstigen Kommunikationsmedium erfolgen.