Garantiertes Mindesteinkommen – Einwanderung

Bestimmte Drittstaatsangehörige dürfen sich nur in Luxemburg aufhalten, wenn sie über eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 80 % des garantierten Mindesteinkommens verfügen.

Am 1. August 2018 belief sich dieser Betrag für einen Erwachsenen auf 1.148,96 Euro monatlich.

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