Unfallrente für Hinterbliebene

Leistung, die nach dem Tod eines Versicherten infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit unter gewissen Voraussetzungen an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner oder den überlebenden Ex-Ehegatten oder Ex-Lebenspartner gezahlt wird.

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