Übergangsrente

Leistung, die einer infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähigen Person gezahlt wird, die nicht in der Lage ist, ihrer letzten beruflichen Tätigkeit nachzugehen oder ihre letzte Arbeitsregelung aufrecht zu erhalten und in den Genuss einer externen Wiedereingliederung gelangt.

Die Übergangsrente wird gezahlt, bis die externe Wiedereingliederung in Kraft getreten ist.

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