Mietunterkunft (Campingplatz)

Vergütetes Bewohnen von Wohnwagen, Wohnmobilen und sonstigen zu Wohnzwecken eingerichteten Fahrzeugen. Die Mietunterkünfte müssen an einem genau festgelegten und als solchem ausgeschilderten Ort des Campingplatzes gruppiert und an das Trinkwassernetz und die Abwasserentsorgung angeschlossen sein. Die Wohndauer in solchen Unterkünften darf keinesfalls 4 aufeinanderfolgende Wochen überschreiten.

 

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