Landherberge (Hotelgewerbe)

Im Rahmen des 9. Fünfjahresplans zur Ausstattung der touristischen Infrastruktur sind Landherbergen möblierte Häuser oder Appartements, die in ländlicher Umgebung angesiedelt und dazu bestimmt sind, zu touristischen Zwecken vermietet zu werden. Der ländliche Charakter einer solchen Einrichtung wird vom Ministerium für Wirtschaft (Ministère de l'Economie) beurteilt.

 

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