Staatsbeamter

Jede Person, die endgültig und ständig eine Voll- oder Teilzeitaufgabe auf der Führungsebene des Personals der staatlichen Verwaltung ausübt, dies nach einer Ernennung durch die zur Ernennung zu einer gemäß einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehenen Funktion befugte Behörde.

Zum letzten Mal aktualisiert am