Unterhaltsberechtigtes Kind

Als unterhaltsberechtigt gelten Kinder:

  • für die der Antragsteller Kindergeld bezieht;
  • oder die bis zum Alter von 27 Jahren über die Mitgliedschaft des Antragstellers bei der Krankenversicherung mitversichert sind.

Diese Kinder müssen auch beim Antragsteller leben und gemeldet sein.

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