Staatsbediensteter

Jede Person, die die Bedingungen des Gesetzes vom 25. März 2015 zur Festlegung der Regelung und der Vergütungen der Staatsbediensteten erfüllt und vom Staat mit einem Beschäftigungsvertrag für eine befristete oder unbefristete Voll- oder Teilzeitstelle in einer Verwaltung oder Dienststelle des Staates eingestellt wurde.

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