Sicherheitshinweise (gemäß CLP-Verordnung)

Im Rahmen der CLP-Verordnung muss das Kennzeichnungsetikett die relevanten Sicherheitshinweise enthalten (Artikel 22 der CLP-Verordnung), welche Empfehlungen bezüglich der zu ergreifenden Maßnahmen erteilen, um die sich aus den Gefahren des Stoffes oder Gemischs ergebenden schädlichen Wirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden oder zu begrenzen.

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