Fall höherer Gewalt

Ein Fall höherer Gewalt liegt vor, wenn ein unvorhersehbares, nicht abwendbares und nicht vom Schuldner zu verantwortendes Ereignis Letzteren daran hindert, seine Verpflichtungen gegenüber einem Gläubiger zu erfüllen. Das Vorliegen eines anerkannten Falls höherer Gewalt entbindet den Schuldner von der Pflicht, seiner Verpflichtung nachzukommen.

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