Steuerämter

Die Steuerämter, auch RTS-Büros (Bureau d’imposition de la retenue d’impôt sur les traitements et salaires) oder Veranlagungsstellen genannt, sind Teil der Steuerverwaltung und für folgende Aufgaben zuständig:

  • Berechnung des Lohnsteuerjahresausgleichs;
  • Ausstellung und Aktualisierung der Steuerkarten;
  • Eintragung von Ermäßigungen und Änderungen auf der Steuerkarte des laufenden Jahres;
  • Überprüfung der von den Renten-/Pensionskassen bzw. von den Arbeitgebern auf die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer einbehaltenen Steuern;
  • Überwachung und Verwaltung der von den Arbeitgebern und Renten-/Pensionskassen eingesandten Steuerkarten.

Es gibt fünf Steuerämter für Gebietsansässige sowie ein Steueramt für Nicht-Gebietsansässige.

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