Rufbereitschaft (Arbeitsrecht)

Zeitspanne, während der sich der Arbeitnehmer oder Bedienstete im öffentlichen Dienst – ohne dass er dem Arbeitgeber permanent und unmittelbar zur Verfügung stehen muss – an seinem Wohnort, in der Nähe seines Wohnorts oder in der Nähe des Unternehmens aufhalten muss, um erforderlichenfalls für seinen Arbeitgeber tätig werden zu können.

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