Anmeldung zum Präventionsdienst „Verloren gegangene Kinder“ der Großherzoglichen Polizei

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie mit Kindern die Schueberfouer besuchen, können Sie sich online für den Präventionsdienst „Verloren gegangene Kinder“ der Großherzoglichen Polizei anmelden.

Die Großherzogliche Polizei bietet während der Schueberfouer den Präventionsdienst „Verloren gegangene Kinder“ (Enfants perdus) an.

Personen, die mit Kindern die Schueberfouer besuchen möchten, können sich für diesen Dienst anmelden.

Die Anmeldung kann online über MyGuichet.lu erfolgen.

Betroffene Personen

Eltern, Familien, Kindertagesstätten, Heime und andere Organisationen, die mit Kindern die Schueberfouer besuchen möchten.

Fristen

Die Anmeldung muss vor dem Besuch erfolgen.

Vorgehensweise und Details

Anmeldung

Sie können die Kinder, mit denen Sie die Veranstaltung besuchen, online über MyGuichet.lu anmelden. Sie können den Vorgang mit oder ohne Authentifizierung durchführen.

Beim Ausfüllen des Online-Formulars müssen Sie Folgendes angeben:

  • die betreffende Veranstaltung;
  • Ihren Namen, Vornamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer;
  • wenn Sie die Schueberfouer im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit besuchen: Ihre Funktion, die Art Ihrer Einrichtung (Maison relais, Wohnheim, Kindertagesstätte usw.) und den Namen der Einrichtung;
  • Informationen über die Begleitpersonen: Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer;
  • Name, Vorname und Geburtsdatum der betreffenden Kinder.

Am Ende der Anmeldung wird eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben.

Aushändigung der Aufkleber

Am Tag des Besuchs müssen Sie sich beim Polizeikommissariat in der Nähe des Haupteingangs der Veranstaltung melden, um einen Aufkleber zu erhalten. Auf diesem Aufkleber befinden sich Informationen, mit denen:

  • jedes angemeldete Kind identifiziert; und
  • die Telefonnummer des Polizeikommissariats in Erfahrung gebracht werden kann.

Hinweis: Die Anmeldung und der Aufkleber mit der Identifikationsnummer sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung gültig.

Was tun, wenn das Kind verloren geht?

Wenn das Kind während des Besuchs verloren geht, können sich die anderen Besucher an einen Polizeibeamten oder das Polizeikommissariat wenden.

Der Polizeibeamte kann dann anhand der Identifikationsnummer:

  • das verlorene gegangene Kind identifizieren;
  • seine Begleitperson kontaktieren, damit diese es abholen kann.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Großherzogliche Polizei – Generaldirektion Großherzogliche Polizei – Generaldirektion

    Adresse:
    1 A-F, rue de Trèves L-2632 Findel Luxemburg
    Postfach 1007 / L-2957 Luxemburg
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