Ministerium für Arbeit

Das Ministerium für Arbeit ist für 2 verschiedene politische Bereiche zuständig. Dabei handelt es sich:

  • einerseits um den Tätigkeitsbereich in Sachen Beschäftigung;
  • und andererseits um den Bereich des Arbeitsrechts und der beruflichen Beziehungen.

Das Ministerium ist zuständig für das Konzept und die Orientierung der Politik in diesen Bereichen sowie die allgemeine Koordinierung der Arbeiten. In diesem Ministerium werden ebenfalls die Gesetze und Verordnungen in diesen Bereichen konzipiert und ausgearbeitet.

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