Beschäftigungsfonds

Der Beschäftigungsfonds (Fonds pour l’emploi) ist ein Sonderfonds, der dem Ministerium für Arbeit untersteht. Seine Hauptaufgaben sind:

  • den Arbeitgebern des Privatsektors die Arbeitgeber- und Versichertenanteile der Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten, sofern sie Arbeitslose fortgeschrittenen Alters oder Langzeitarbeitslose einstellen, unabhängig davon, ob diese Arbeitslosengeld beziehen oder nicht;
  • unter bestimmten Bedingungen Arbeitnehmern, die aus betriebsbedingten Gründen entlassen wurden, sowie Arbeitslosengeldempfängern eine Wiedereingliederungshilfe zu bewilligen;
  • Arbeitnehmern, im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers, die Lohnrückstände der letzten 6 Arbeitsmonate zu zahlen.

Der Beschäftigungsfonds hat eine Sonderabteilung, die sich mit der Förderung der praktischen Ausbildung in den Unternehmen sowie der beruflichen Eingliederung/Wiedereingliederung der Arbeitsuchenden befasst.

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