Schiedsgericht der Sozialversicherung (CASS)

Das Schiedsgericht der Sozialversicherung (Conseil arbitral de la sécurité sociale - CASS) ist das Gericht erster Instanz.

Es ist zuständig in Streitfällen zwischen Versicherten und Sozialversicherungsträgern, insbesondere im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft, der Abgabenpflicht, Beiträgen, Ordnungsbußen oder Leistungen.

Es entscheidet in erster und letzter Instanz bei Streitwerten bis 1.250 Euro und ist für die Berufung zuständig, wenn der Streitwert diesen Betrag übersteigt. Gegen die letztinstanzlich ergangenen Entscheidungen des Schiedsgerichts der Sozialversicherung ist ein Kassationsverfahren möglich.

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