Zukunftskasse

Die Zukunftskasse (Caisse pour l'avenir des enfants - CAE) ist die Kindergeldkasse Luxemburgs. Die öffentlich-rechtliche Anstalt untersteht dem Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen (Ministère de la Famille, des Solidarités, du Vivre ensemble et de l’Accueil) und ist für die Verwaltung des Kindergeldes, der Geburtszulagen und des Zuschusses für den Schulbeginn zuständig. Sie kümmert sich ebenfalls um die Verwaltung des Elternurlaubs.

Um die optimale Bearbeitung der Unterlagen zu gewährleisten, bittet die CAE um die Einhaltung der folgenden Bestimmungen:

  • Bei telefonischer Kontaktaufnahme:
    • Bitte geben Sie bei jedem Anruf das Aktenzeichen an, d. h. die Sozialversicherungsnummer, die in dem Schreiben der CAE genannt ist oder auf den Bankauszügen steht.
    • Bitte richten Sie konkrete Fragen an den zuständigen Sachbearbeiter. Wenn Sie die Durchwahl des Sachbearbeiters nicht kennen, kann die Zentrale Ihren Anruf an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten.
  • Bei Kontaktaufnahme auf dem Postweg:
    • Bitte geben Sie stets das Aktenzeichen an.
    • Anträge müssen grundsätzlich unterschrieben und per Post zugesandt werden.
    • Übermitteln Sie alle erforderlichen und verlangten Belege (Haushaltsbescheinigung, Geburtsurkunde usw.) in einer einzigen Sendung.
    • Entscheiden Sie sich nur für eine Möglichkeit, die Belege an die CAE (entweder per Post, per Fax oder per E-Mail) zu übermitteln.
    • Richten Sie die Mails nur an einen einzigen Ansprechpartner.

Die erstmalige Bearbeitung von Unterlagen kann sich über 2 bis 3 Monate erstrecken. Warten Sie ab, bis die Frist verstrichen ist, bevor Sie Beschwerde einlegen oder sich telefonisch melden.

Alle zugesandten Belege gehen grundsätzlich bei der CAE ein, es ist daher nicht erforderlich, sich nach einer Eingangsbestätigung zu erkundigen.

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