Ursprungszeugnis
Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert
Es ist möglich, dass ein Unternehmen bei der Ausfuhr den Ursprung seiner Erzeugnisse nachweisen muss. Daher ist ein Ursprungszeugnis erforderlich, das den Waren beigefügt wird.
Bei einem solchen Ursprungszeugnis handelt es sich um ein gemeinsames Formblatt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
In Luxemburg kann ein Unternehmen diese Zeugnisse wie folgt beantragen:
- entweder in Papierform beim House of Entrepreneurship – One-Stop Shop;
- oder auf elektronischem Wege über das System „DigiChambers“, das vom Verband der Handelskammern Belgiens eingerichtet wurde (dem auch die luxemburgische Handelskammer angehört).
Diese Ursprungszeugnisse EU („Bescheinigung über nicht präferenzbegünstigte Ursprungswaren“) dürfen nicht mit den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 („Bescheinigung über einen präferenzbegünstigten Ursprung EUR.1“) verwechselt werden.
Zielgruppe
Unternehmen, die im Ausfuhrgeschäft tätig sind und von denen der Kunde den Ursprungsnachweis der Waren verlangt, müssen in der Lage sein, dem Kunden bzw. Einführer ein Ursprungszeugnis vorzulegen.
Die Handelskammer von Luxemburg stellt diese Ursprungszeugnisse für luxemburgische Unternehmen aus, die folgenden Organisationen angehören:
- der Handelskammer (Chambre de commerce);
- der Handwerkskammer (Chambre des métiers);
- oder der Luxemburgischen Landwirtschaftskammer (Chambre d’agriculture luxembourgeoise).
Voraussetzungen
Damit ein Unternehmen das System „DigiChambers“ nutzen darf, muss es über eine Bescheinigung vom Typ LuxTrust „pro“ (Smartcard oder Signing Stick), einen Farbdrucker und die erforderliche Systemkonfiguration verfügen.
Jedes Unternehmen muss im Übrigen in der Lage sein, den Ursprung seiner Produkte nachzuweisen.
Eine Ware ist grundsätzlich gemeinschaftlichen Ursprungs:
- wenn sie vollständig in der EU und ausschließlich aus Erzeugnissen der Union gewonnen oder erzeugt wurde;
- wenn mehrere Länder an der Herstellung beteiligt waren, die letzte substantielle Be- und Verarbeitung jedoch:
- wirtschaftlich begründet ist;
- in der EU in einem hierzu ausgestatteten Unternehmen erfolgt ist;
- zur Herstellung eines neuen Produktes geführt hat oder einen wichtigen Herstellungsschritt darstellt.
Vorgehensweise und Details
Ursprungsbescheinigung – Papierformat
Hinterlegung von Unterschriften
Um ein Ursprungszeugnis in Papierformat zu erhalten, muss das Unternehmen zunächst die Hinterlegung der Unterschriften der Personen veranlassen, die befugt sind, bei der Handelskammer gestellte Anträge auf Ausstellung von Ursprungszeugnissen zu unterzeichnen.
Das Formular für die Hinterlegung von Unterschriften ist auf Antrag bei der Handelskammer erhältlich. Es muss von einem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens, d. h. von einer im Handelsregisterauszug genannten Person und gegebenenfalls von einem oder mehreren Bevollmächtigten unterzeichnet werden.
Diesem Dokument sind Kopien der Ausweise oder Reisepässe der Personen beizufügen, die auf dem Kennblatt für die Hinterlegung von Unterschriften aufgeführt sind.
Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses
Nach der Hinterlegung der Unterschriften können die Bevollmächtigten:
- das Formular für das Ursprungszeugnis, bestehend aus 4 Seiten (1 Original, das die Waren begleiten muss, ein gelbes Exemplar, ein grünes Exemplar und der rosafarbene Antrag auf Ausstellung) beim House of Entrepreneurship – One-Stop Shop abholen (Preis des Ursprungszeugnisses: 3,50 Euro);
- diese 4 Exemplare handschriftlich oder mithilfe der Musterausfüllhilfe ausfüllen, die von der Handelskammer zur Verfügung gestellt wird und die die Dateneingabe am Computer bzw. den korrekt ausgefüllten Ausdruck des Formulars ermöglicht;
- das rosafarbene Exemplar (zeichnungsberechtigte Person gemäß hinterlegter Unterschrift) unterzeichnen;
- diese 4 Exemplare zwecks Beglaubigung an das House of Entrepreneurship – One-Stop Shop weiterleiten.
Handelt es sich nicht um eine Ursprungsware der Union muss das Unternehmen seinem Antrag den Nachweis dieses Ursprungs beifügen (Rechnung des Lieferanten oder Ursprungszeugnis des betreffenden Landes).
Die Handelskammer überprüft anschließend die Echtheit der Unterschriften und händigt dem Antragsteller das beglaubigte Ursprungszeugnis, einschließlich zweier Kopien, aus.
Die Handelskammer verwahrt das rosafarbene Exemplar sowie den Ursprungsnachweis, wenn es sich nicht um eine Ursprungsware der Gemeinschaft handelt.
Gegebenenfalls kann das Empfängerland der Waren eine zusätzliche Beglaubigung des Ursprungszeugnisses verlangen (Sichtvermerk des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) oder einer diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung Luxemburgs, ansonsten einer entsprechenden belgischen Einrichtung).
Ursprungsbescheinigung – elektronisch
Registrierungsantrag
Um ein Ursprungszeugnis auf dem elektronischen Weg zu beantragen, muss sich das Unternehmen zunächst beim System „DigiChambers“ anmelden und ein unterzeichnetes Exemplar der Allgemeinen Bedingungen – DigiChambers an das House of Entrepreneurship – One-Stop Shop zurückschicken.
Die Allgemeinen Bedingungen müssen von einem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden, d. h. von einer Person, die im Handelsregisterauszug aufgeführt ist.
Für die Nutzung des Systems werden pro Nutzer, der sich im Laufe des Jahres beim System anmeldet (pro LuxTrust-Zertifikat), jährlich 35 Euro berechnet. Die Anzahl der Verbindungen pro Nutzer ist unbegrenzt.
Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses
Nach der Anmeldung können die Nutzer:
- sich beim System „DigiChambers“ einloggen;
- den Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses im System (Gebühr für das Ursprungszeugnis: 6,50 Euro) ausfüllen;
- etwaige Nachweise für den Warenursprung (Rechnung des Lieferanten oder Ursprungszeugnis des betreffenden Landes) beifügen.
Nach der Bestätigung des Antrags durch die Handelskammer kann der Antragsteller das Ursprungszeugnis direkt in Farbe aus dem System „DigiChambers“ ausdrucken.
Formulare/Online-Dienste
Certificat d’origine - masque d’aide au remplissage
DigiChambers - conditions générales
DigiChambers - algemene voorwaarden
Système DigiChambers - certificat d'origine
Online-Vorgang
Zuständige Kontaktstellen
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House of Entrepreneurship – One-Stop Shop14, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 42 39 39 - 3308.30–17.30 Uhr
-
Handelskammer7, rue Alcide de Gasperi
L-2981 Luxemburg
Luxemburg
Tel. : (+352) 42 39 39-1Fax : (+ 352) 43 83 268.00–12.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr