Abdeckung der Wechselkursrisiken durch ein Devisentermingeschäft

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Der Devisenterminkontrakt ist ein Vertrag zwischen 2 Parteien, der außerbörslich abgeschlossen wird und dessen Zweck darin besteht, das Unternehmen gegen das Risiko einer nachteiligen Entwicklung des Wechselkurses einer Währung in Bezug auf eine andere Währung abzusichern.

Es handelt sich um ein sogenanntes „einfaches“ Sicherungsinstrument, mit dessen Hilfe das Unternehmen heute den Wechselkurs festlegen kann, zu dem es eine bestimmte Devisenmenge an einem festgelegten Datum in der Zukunft kaufen oder verkaufen kann.

Betroffene Personen

Devisentermingeschäfte können von Selbstständigen und allen Unternehmen genutzt werden, die das Wechselkursrisiko im Rahmen internationaler Geschäftsvorgänge in Fremdwährungen begrenzen wollen. Solche Geschäfte sind zum Beispiel:

  • Ausfuhr von Gütern (Rohstoffe, Halbfabrikate, Waren) und Dienstleistungen an Kunden, die in einer anderen Währung als Euro zahlen;
  • Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen von Lieferanten, die den Euro nicht als Zahlungsmittel akzeptieren;
  • Anschaffung von Produktionsmaterial bei einem ausländischen Lieferanten, der eine Bezahlung in einer anderen Währung als Euro wünscht.

Ein europäischer Ausführer (Exporteur) wird sich gegen das Risiko einer Abwertung der Fremdwährung (Aufwertung des Euro), in der die Rechnung bezahlt werden wird, durch den Verkauf eines Devisentermingeschäfts absichern. Auf diesem Wege setzt er den Betrag (in Euro) fest, den er nach dem Umtausch der Fremdwährung erhalten wird.

Ein europäischer Einführer (Importeur) wird sich gegen das Risiko einer Aufwertung der Fremdwährung (Abwertung des Euro), in der die Rechnung bezahlt werden wird, durch den Kauf eines Devisentermingeschäfts absichern. Auf diesem Wege setzt er den Betrag (in Euro) fest, den er in die Fremdwährung wird umtauschen müssen, um die Rechnung begleichen zu können.

Voraussetzungen

Antragstellung

Erläuterung der zugrunde liegenden finanziellen Geschäfte gegenüber der Bank.

Garantien

Einige Kurssicherungsgeschäfte beinhalten für die Banken ein Ausfallrisiko und veranlassen sie zu einer eingehenden Prüfung des antragstellenden Unternehmens und zur Weiterleitung des Antrages an den Kreditausschuss. Es ist jedoch nicht üblich, dass die Bank für derartige Geschäfte dingliche Sicherheiten verlangt.

Vorgehensweise und Details

Anwendung

Betrag

In der Regel wird für den Zugang zu Devisentermingeschäften bankabhängig ein Mindestbetrag verlangt.

Laufzeit

  • kurze Laufzeit;
  • Laufzeit schwankt zwischen einigen Tagen und 12 Monaten, wobei auch Laufzeiten von mehr als 12 Monaten möglich sind.

Wechselkurs

Der von den 2 Parteien festgelegte Wechselkurs wird als „Forward Rate“ (Terminkurs) bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen Kurs, der heute für eine in der Zukunft durchgeführte Transaktion festgelegt wird. Der Terminkurs setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Spotkurs (Kassakurs), es handelt sich um den aktuell gültigen Wechselkurs;
  • Zinssätze der 2 Währungen;
  • Laufzeit des Vertrages.

Der Terminkurs kommt entweder durch einen Aufschlag (Report) oder einen Abschlag (Deport) auf den Kassakurs zustande. Der Report/Deport wird durch den Unterschied zwischen den Zinssätzen der beiden Währungen für den betreffenden Zeitraum bestimmt:

  • Report = Zinssatz einer Fremdwährung liegt über dem Zinssatz des Euro, wobei der Euro-Terminkurs höher als der Kassakurs ist;
  • Deport = Zinssatz einer Fremdwährung liegt unter dem Zinssatz des Euro, wobei der Euro-Terminkurs niedriger als der Kassakurs ist.

Ausgleichszahlung

Am Fälligkeitsdatum wird der am Markt geltende Tageswechselkurs mit dem vereinbarten Kurs verglichen:

  • Falls der Euro im Vergleich zur Fremdwährung aufgewertet wurde und über dem vereinbarten Kurs liegt, muss der Käufer (Importeur) des Devisentermingeschäfts dem Verkäufer (Exporteur) einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen den beiden Kursen zahlen.
  • Falls der Euro im Vergleich zur Fremdwährung abgewertet wurde und unter dem vereinbarten Kurs liegt, muss der Verkäufer (Exporteur) des Devisentermingeschäfts dem Käufer (Importeur) einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen den beiden Kursen zahlen.

Möglich ist auch eine gegenseitige Zahlung der Nominalbeträge, dies geschieht jedoch nur sehr selten.

Einrichtungsfristen

Die Prüfungs- und Bearbeitungsfristen für Anträge sind von der Komplexität, der Wichtigkeit und der Dringlichkeit eines Antrages abhängig.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • Schutz von Import- und Exportunternehmen gegen eine zu starke Abwertung (Aufwertung) der inländischen Währung durch einen garantierten Mindest- bzw. Höchstkurs;
  • aufgrund eines sehr liquiden Marktes Möglichkeit der jederzeitigen Umkehrung der Transaktion;
  • einfachere Budgetplanung, denn die mindestens (höchstens) zu vereinnahmenden bzw. zu zahlenden Beträge sind sicher bekannt;
  • einfache Verwaltung, außerbilanzielle Verbuchung durch das Unternehmen.

Nachteile

  • fehlende Möglichkeit, zwischen dem Festlegungsdatum und dem Auflösungsdatum (Fälligkeit) von einer günstigen Entwicklung des Wechselkurses zu profitieren;
  • schwierige Koordinierung zwischen dem Währungsumtausch und dem Termingeschäft, wenn das Zahlungsdatum nicht von Anfang an bekannt ist.

Risiken

Ausfallrisiko (da ein außerbörslich abgeschlossener Vertrag das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei beinhaltet).

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