• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Barzahlung von Rechnungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Beziehung zwischen Unternehmen und ihren Lieferanten besteht im Wesentlichen aus 2 Strömen:

  • Die Lieferanten liefern eine Ware, ein Werkzeug oder eine Dienstleistung an das Unternehmen (Kunde): Handelsstrom.
  • Die Unternehmen (Kunden) bezahlen ihre Lieferanten als Gegenleistung für diese Lieferung: Geldstrom.

Zwecks Verwaltung und Optimierung der Beziehungen zwischen Unternehmen und ihren Lieferanten stellen die Banken den Unternehmen eine ganze Reihe von Zahlungsmitteln zur Verfügung (Bsp.: Barzahlung, Überweisung, automatische Abbuchung, Kartenzahlung, Scheck usw.). Sie können diese für ihre Geschäftsbeziehungen – zwischen Gewerbetreibenden oder von Gewerbetreibenden zu den Endkunden – nutzen.

Bei Barzahlung erfolgt die Zahlung mit Banknoten oder Scheidemünzen.

Eine Banknote ist ein Papier, das in der Regel von der Zentralbank eines Währungsgebietes (z. B. eines Landes oder der Eurozone) ausgegeben wird und das eine bestimmte Anzahl von Währungseinheiten repräsentiert. Eine Banknote hat eine unbegrenzt schuldbefreiende Wirkung, d. h., jeder Gläubiger muss sie ungeachtet der Höhe des Forderungsbetrages zur Bezahlung seiner Forderung annehmen.

Scheidemünzen sind sämtliche Münzen aus geringwertigen Metallen. Diese Münzen repräsentieren eine bestimmte Währungseinheit, wobei der Wert dieser Münzen nicht dem Wert des Metalls, aus dem sie bestehen, entspricht. Eine Scheidemünze hat eine begrenzt schuldbefreiende Wirkung.

Mit Bargeld kann die Begleichung (Zahlung) sämtlicher Arten von Rechnungen ungeachtet des zugrunde liegenden geschäftlichen Gegenwerts vorgenommen werden (Kauf von beweglichen oder unbeweglichen Gütern, Lieferung von Waren, Werkzeugen, Maschinen, Dienstleistungen usw.).

Betroffene Personen

Selbstständige und Unternehmen können eine Barzahlung in den folgenden Fällen vornehmen:

  • Zahlung verschiedener Gebühren bei der Unternehmensgründung und während der Betriebsphase des Unternehmens;
  • Kauf von Kleinwerkzeugen im Handel für die Instandhaltung;
  • Barzahlung der Lieferanten, um einen Nachlass in Anspruch nehmen zu können;
  • Kaufvorvertrag beim Kauf einer Immobilie, für den eine Anzahlung verlangt wird.

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss über Bargeld in ausreichender Menge verfügen und der Zahlungsempfänger muss über Münzen verfügen, um genau den Unterschiedsbetrag zwischen Banknote und geschuldetem Betrag herausgeben zu können.

Vorgehensweise und Details

Anwendung

  • unmittelbare Übergabe von Geldern an einen Gläubiger;
  • postalische Zusendung als Wertsendung (Betrag in Banknoten, versiegelter Umschlag, Wertangabe auf dem Umschlag);
  • Hinterlegung der Gelder bei der Post, die die Zahlung an den Empfänger vornimmt. Der Schuldner verwendet in diesem Falle eine Anweisung, die eine gewöhnliche Postanweisung (Betrag zahlbar am Schalter der Poststelle am Ort des Empfängers) oder eine Anweisung mit Zustellung an den Empfänger sein kann.

Zahlungsfristen

Es gibt keine eigentliche Frist bei der Barzahlung, denn sie erfolgt mit dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • rascher Ausgleich der Verbindlichkeit bzw. der Forderung;
  • Erzielung beträchtlicher Nachlässe bei Lieferanten möglich;
  • keine spätere Prüfung der Zahlung erforderlich;
  • keine Gebühren.

Nachteile

  • Führung und Verwaltung einer oder mehrerer Kassen, in denen eine angemessene Menge Bargeld aufbewahrt wird;
  • keine Vereinnahmung von Schuldzinsen;
  • schwierige buchmäßige Prüfung.

Risiken

Verlust oder Diebstahl des Geldes.

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