Business Partnership Facility
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Zusammenfassung:
Ihr Unternehmen kann die Unterstützung der Business Partnership Facility in Anspruch nehmen, um eine Partnerschaft mit einem Rechtsträger in einem Entwicklungsland hinsichtlich eines innovativen Geschäftsentwicklungsprojekts mit großer Wirkung (High-Impact-Projekt) aufzubauen.
Die Business Partnership Facility (BPF) ist eine Initiative der luxemburgischen Entwicklungszusammenarbeit, die von LuxDev (luxemburgische Agentur für Entwicklungszusammenarbeit) umgesetzt wird und Partnerschaften zwischen:
- einem Unternehmen mit Sitz in Luxemburg oder in der Europäischen Union (EU); und
- einem Rechtsträger (Unternehmen, NGO, öffentliche Einrichtung) mit Sitz in einem Entwicklungsland;
- rund um ein innovatives Geschäftsentwicklungsprojekt fördern soll, das zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) beiträgt.
Die BPF kann Projekte in verschiedenen Stadien unterstützen, wie zum Beispiel:
- technische oder geschäftliche Durchführbarkeitsstudien;
- Start eines Pilotprojekts; oder
- Einführung einer Lösung auf einem neuen Markt.
Dank eines 2 Mal jährlich stattfindenden Projektaufrufs können Unternehmen mit Sitz in Luxemburg und in der EU eine Kofinanzierung von bis zu 200.000 Euro erhalten, die höchstens 50 % der Projektkosten entspricht.
Betroffene Personen
Unternehmen aus Luxemburg oder der EU, die:
- seit mehr als 3 Jahren eingetragen sind;
- einen Jahresumsatz von mindestens 500.000 Euro erzielen (oder das Dreifache des beantragten Kofinanzierungsbetrags); und
- mindestens 5 Mitarbeiter beschäftigen.
Die Partnerschaft muss mindestens zwischen einem koordinierenden Partner und einem lokalen Partner geschlossen werden.
Der koordinierende Partner ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in Luxemburg oder in der Europäischen Union, das:
- die Bewerbungsunterlagen einreicht;
- die Koordinierung des Projekts im Namen der anderen Partner übernimmt; und
- die Kofinanzierungsvereinbarung unterzeichnet.
Der lokale Partner hat seinen Sitz in einem Entwicklungsland, das für die öffentliche Entwicklungshilfe infrage kommt, im Sinne der Definition des Ausschusses für Entwicklungshilfe, und kann einer der folgenden Akteure sein:
- ein öffentlicher oder privater Rechtsträger;
- eine Universität;
- ein Forschungsinstitut; oder
- ein Akteur der Zivilgesellschaft.
Der lokale Partner ist von Beginn des Projekts an involviert und engagiert.
Der Projektaufruf steht allen Branchen offen, sofern die Projekte zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung beitragen.
Fristen
Jedes Jahr finden 2 Ausschreibungen statt, deren Fristen für den 30. April und den 31. Oktober festgelegt sind.
Zwischen der Einreichung der Bewerbung und dem Start der ersten Aktivitäten des ausgewählten Projekts sind etwa 10 Monate einzuplanen.
Vorgehensweise und Details
Auswahlverfahren
Sie müssen ein Auswahlverfahren durchlaufen, das verschiedene Schritte bis zur tatsächlichen Umsetzung der Projekte umfasst.
Schritt 1: Projektaufruf
Sie müssen ein Konzeptpapier über ein Online-Bewerbungsformular einreichen. In diesem Konzeptpapier muss Folgendes vorgestellt werden:
- die verschiedenen Partner;
- die Art der Partnerschaft; und
- eine erste Projektidee.
Vorauswahlphase
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach den Zulässigkeitskriterien aussortiert. Anschließend werden sie anhand der Auswahlkriterien geprüft und vorausgewählt.
Schritt 2: Detaillierter Vorschlag
Wenn Ihr Projekt in die Vorauswahl kommt, werden Sie etwa 5 Monate nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Erstantrags aufgefordert, gemeinsam mit Ihren Partnern einen vollständigen Projektvorschlag einzureichen.
Dieser muss Folgendes umfassen:
- eine detaillierte Vorstellung des Projekts;
- ein Budget;
- einen Business Case;
- einen Aktionsplan; und
- eine Ergebniskette, die auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung abgestimmt ist.
Auswahlphase
Nach Einreichung Ihres vollständigen Projektvorschlags werden Sie gebeten, Ihr Projekt gemeinsam mit Ihren Partnern vor dem Auswahlkomitee vorzustellen. Im Anschluss an die Projektvorstellung findet eine Frage-Antwort-Runde statt.
Vertragsabschluss und Projektdurchführung
In enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern erarbeitet das Team von LuxDev die Nachverfolgungsindikatoren, die als Grundlage für eine regelmäßige Nachverfolgung und Bewertung des Projekts dienen.
Die Kofinanzierungsvereinbarung wird in den Monaten nach der Auswahl zwischen dem koordinierenden Partner und LuxDev unterzeichnet.
Nach dem Start des Projekts wird für jeden ausgewählten Bewerber eine regelmäßige Nachverfolgung und Bewertung durchgeführt.
Höhe der Kofinanzierung
Die ausgewählten Partnerschaften können eine Kofinanzierung erhalten, die:
- bis zu 200.000 Euro betragen kann; und
- höchstens 50 % des Gesamtbudgets des vorgeschlagenen Projekts ausmacht.
Die Kofinanzierung gilt als Beihilfe im Rahmen der De-minimis-Verordnung.
Laufende Projektaufrufe
Eine Liste der laufenden Projektaufrufe finden Sie hier.
Zuständige Kontaktstellen
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
sur le site luxAidBusiness4Impact.lu
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