Beihilfe zugunsten von Ladeinfrastrukturen infolge eines Projektaufrufs
MyGuichet.lu
gebührenpflichtig
Großunternehmen
Selbstständige
KMU
spezifischer Sektor
Dieser Text wird derzeit aktualisiert
Gemäß dem Gesetz vom 26. Juli 2022 über die Beihilferegelung zugunsten von Unternehmen, die in Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge investieren, haben Unternehmen, die Träger von Projekten für die Errichtung von öffentlich zugänglichen oder privaten Ladeinfrastrukturen mit einer Ladekapazität von mindestens 175 Kilowatt sind, Anspruch auf eine Beihilfe zugunsten von elektrischen Ladestationen, die infolge der Veröffentlichung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens gewährt wird.
Die
dritte Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen mit einem Budget von maximal 4 Millionen Euro läuft vom
15. September bis zum 15. November 2023 für Ladeinfrastrukturen für schwere Nutzfahrzeuge (Kategorien N2 und N3). Die Anträge sind
auf der Plattform MyGuichet.luverfügbar.
Luxinnovation und
Klima-Agence bieten eine Begleitung beim Aufbau der Projekte an. Der
Anforderungskatalog für diese Ausschreibung kann
hier abgerufen werden.
Zielgruppe
Die Beihilfe richtet sich an Unternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind.
Voraussetzungen
Einhaltung der allgemeinen Bedingungen
Die Unternehmen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen zugunsten von elektrischen Ladestationen erfüllen.
Ladeinfrastrukturen
Die Ladeinfrastrukturen, für die die Beihilfe beantragt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllen. Sie:
werden folgendermaßen gespeist:
zu 100 % mit erneuerbarem Strom im Sinne des Gesetzes;
wenn sie sich auf dem öffentlichen und privaten Gebiet des Staates und der Gemeinden befinden: anhand von Vereinbarungen zum Kauf von erneuerbarem Strom im Sinne des Gesetzes, die mit Erzeugern von erneuerbarem Strom geschlossen wurden;
werden während mindestens 5 Jahren ab ihrer Inbetriebnahme betrieben;
dienen nicht dem Weiterverkauf oder der Vermietung, mit Ausnahme der Leasingverträge, in denen vorgesehen ist, dass der Leasingnehmer die Ladeinfrastruktur bei Ablauf des Vertrags erwirbt;
bieten angemessene Preise, die für die Endnutzer leicht vergleichbar und transparent sind;
sind bezüglich der Zugangsbedingungen und der den Anbietern von Mobilitätsdiensten in Rechnung gestellten Preisen nicht diskriminierend. Die Höhe der den Endnutzern und den Anbietern von Mobilitätsdiensten in Rechnung gestellten Preise darf sich nur unterscheiden, wenn dieser Unterschied verhältnismäßig ist und objektiv gerechtfertigt wird;
wenn sie sich auf dem öffentlichen und privaten Gebiet des Staates und der Gemeinden befinden: sind in das im Gesetz genannte gemeinsame Zentralsystem integriert;
ermöglichen das Aufladen per Sofortzahlung. Bei DC-Ladestationen (Gleichstrom) muss diese Sofortzahlung anhand eines Bankkartenlesegeräts möglich sein;
zeigen den Preis für das Aufladen per Sofortzahlung deutlich an;
stellen sicher, dass die Nichtverfügbarkeitsrate auf Ebene des Ladepunkts 5 % nicht übersteigt, und bei Ladeinfrastrukturen mit 4 oder mehr Ladepunkten, dass die Nichtverfügbarkeitsrate auf Ebene der Ladeinfrastruktur 1,5 % nicht übersteigt;
bestehen aus vernetzten Ladepunkten;
teilen statische und dynamische Daten zum Ladepunkt über den nationalen Zugangspunkt. Die Modalitäten dieser Datenteilung können per großherzoglicher Verordnung von dem für das Transportwesen zuständigen Minister festgelegt werden;
befinden sich auf einem Parkplatz, der für schwere Nutzfahrzeuge (Kategorie N2 oder N3) zugänglich ist.
Wettbewerbliches Vergabeverfahren und Auswahl der Projekte
Die Auswahl der Projekte erfolgt:
innerhalb der Grenzen des Budgets des Projektaufrufs;
auf der Grundlage der geringsten Höhe der Beihilfe pro Ladekapazität, die durch das Projekt neu geschaffen wird.
Die Ladekapazität eines Projekts wird in folgender Höhe berücksichtigt:
100 % für der Öffentlichkeit zugängliche Ladeinfrastrukturen, deren Ladestationen physisch zugänglich sind, dies:
24 Stunden am Tag;
7 Tage die Woche;
12 Monate im Jahr;
80 % für der Öffentlichkeit zugängliche Ladeinfrastrukturen, deren Ladestationen physisch zugänglich sind, dies mindestens:
10 Stunden am Tag;
5 Tage die Woche;
12 Monate im Jahr;
60 % für private Ladeinfrastrukturen.
Betrifft ein Projekt Ladeinfrastrukturen, die verschiedene Zugänglichkeitsniveaus bieten, wird es behandelt, als würde es Ladeinfrastrukturen betreffen, die das geringste Zugänglichkeitsniveau bieten.
Bei Gleichstand wird demjenigen Projekt Vorrang gegeben, das sich auf Ladeinfrastrukturen bezieht, die das höchste Zugänglichkeitsniveau bieten.
Pro Katasterparzelle kann nur ein Unternehmen ausgewählt werden.
Es können höchstens 90 % der Projekte, die im Rahmen eines Projektaufrufs eingereicht wurden, ausgewählt werden. Wurden weniger als 10 Projekte eingereicht, muss mindestens ein Projekt abgelehnt werden.
Beispiel
Budget der Ausschreibung: 400.000 €
Zur Erinnerung: Das maximale Budget des Projektaufrufs wird im Vorfeld veröffentlicht und darf keinesfalls mehr als 7 Millionen Euro betragen.
Projekte 3, 1 und 5: 100.000 + 90.000 + 120.000 = 310.000 Euro
Zur Erinnerung: Höchstens 90 % der eingereichten Projekte werden ausgewählt.
Fristen
Die Ladeinfrastrukturen müssen binnen 12 Monaten nach Bewilligung der Beihilfein Betrieb genommen werden. Kann diese Frist aus ordnungsgemäß belegten und nicht dem Unternehmen anzurechnenden Gründen nicht eingehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag an die Minister eine zusätzliche Frist genehmigt werden.
Die
dritte Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen mit einem Budget von maximal 4 Millionen Euro läuft vom
15. September bis zum 15. November 2023.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag auf Beihilfe für die elektrischen Ladestationen ist mithilfe eines auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten einzureichen.
Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich: Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
Die Antragsunterlagen müssen insbesondere folgende Angaben und Belege enthalten:
Name und Größe des Unternehmens;
Organigramm des Unternehmens;
Jahresabschluss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (des antragstellenden Unternehmens und etwaiger Partner- oder verbundener Unternehmen);
Bankidentitätsnachweis;
Bescheinigung der CCSS (Zahl der Arbeitnehmer);
Kopie der Betriebsgenehmigung;
Datum des Beginns der Arbeiten und der Inbetriebnahme der Ladeinfrastrukturen;
was die Ladestationen angeht:
ihre Anzahl, ihre Nennleistung und ihre Ladekapazität;
ob sie über ein intelligentes Ladesystem verfügen oder nicht;
im Falle einer Erhöhung der Ladekapazität einer bestehenden Ladeinfrastruktur: Zahl und Nennleistung der bestehenden Ladestationen und Ladekapazität der bestehenden Ladeinfrastruktur;
Liste der förderfähigen Kosten;
Höhe und Intensität der für die Umsetzung des Projekts benötigten Beihilfe;
die genauen Koordinaten sowie gegebenenfalls die Nummer der Katasterparzelle der Ladeinfrastrukturen;
im Falle eines Finanzierungsleasings: Name des Leasinggebers und Vollmacht, gemäß welcher dieser befugt ist, die Beihilfe zu beantragen und die Zahlung im Namen und für Rechnung des Leasingnehmers zu erhalten;
falls das antragstellende Unternehmen nicht Eigentümer des Grundstücks ist: eine an die Bewilligung der Beihilfe gebundene Grundsatzvereinbarung für die Nutzung des Grundstücks, um die Ladeinfrastruktur zu betreiben;
einen Nachweis dafür, dass die geplante Ladestation für schwere Nutzfahrzeuge zugänglich ist (Angabe des geplanten Standorts der Ladestation und grafische Veranschaulichung der Zugänglichkeit für schwere Nutzfahrzeuge);
alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Projekts und seinen Anreizeffekt zu beurteilen.
Alle Unternehmen, die vor weniger als 3 Jahren gegründet wurden, müssen einen Businessplan vorlegen.
Ein Unternehmen kann mehrere Projekte pro Projektaufruf einreichen.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe wird auf der Grundlage der förderfähigen Kosten des Projekts berechnet.
Die Höchstintensität der Beihilfe pro Projekt darf folgenden Prozentsatz nicht überschreiten:
70 % für der Öffentlichkeit zugängliche Ladeinfrastrukturen, deren Ladestationen physisch zugänglich sind, dies:
24 Stunden am Tag;
7 Tage die Woche;
12 Monate im Jahr;
70 % für der Öffentlichkeit zugängliche Ladeinfrastrukturen, deren Ladestationen physisch zugänglich sind, dies mindestens:
10 Stunden am Tag;
5 Tage die Woche;
12 Monate im Jahr;
70 % für private Ladeinfrastrukturen.
Der einem einzigen Unternehmen im Rahmen eines einzigen Projektaufrufs bewilligte Höchstbetrag der Beihilfe beträgt 40 % des Budgets des Projektaufrufs.
Das maximale Budget pro Projektaufruf darf nicht mehr als 7 Millionen Euro betragen.
Vorzunehmende Investitionen
Die im Rahmen der Schaffung oder der Erhöhung der Ladekapazität einer Ladeinfrastruktur – mit Ausnahme der gebrauchten Bestandteile – vorzunehmenden Investitionen sind insbesondere:
die Ladestation(en);
der Anschluss an das Netz (eine Speicheranlage ist förderfähig, wenn sie dazu beiträgt, die aufgrund der Ladestationen benötigte Anschlusskapazität zu verringern);
das gemeinsame intelligente Lademanagementsystem;
Vorrichtungen zur Datenübermittlung;
Kontrolle der Ladestationen;
Zahlungssystem;
Beschilderung des Standorts;
verbundene Hoch- und Tiefbauarbeiten.
Die Betriebskosten und die Kosten für die Anpassung an geltende gesetzliche, verordnungsrechtliche oder administrative Bestimmungen sind nicht förderfähig.
Bei den förderfähigen Kosten handelt es sich um die Kosten vor Steuern oder sonstigen Abgaben.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention wird nach Beendigung des Projekts durch das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium für Energie ausgezahlt.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“ (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).
Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Der Zahlungsantrag muss vor der im Beschluss / in der Vereinbarung angegebenen Frist eingereicht werden.
Formulare/Online-Dienste
Appel à projets pour les bornes de charge destinées aux véhicules utilitaires lourds
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