Eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen beantragen – Weiterbildungsnachweise – LLLC
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Anhand der qualifizierenden Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (validation des acquis de l'expérience - VAE) können im Laufe des Lebens erworbene Kompetenzen durch entsprechende Zeugnisse, Diplome oder Befähigungsnachweise anerkannt werden.
Die VAE ermöglicht den Zugang zu folgenden Bescheinigungen:
- Zeugnissen und Diplomen des technischen Sekundarunterrichts und dem Meisterbrief im Handwerk;
- Diplomabschlüssen und Studienabschlüssen für ein Hochschulstudium (Bachelor, Master usw.) oder dem Höheren Fachdiplom (brevet de technicien supérieur - BTS);
- Diplomabschlüssen für Abendkurse des Luxembourg Lifelong Learning Center.
Über VAE erlangte Diplome oder anerkannte Unterrichtseinheiten gelten als gleichwertig zu den formalen Studienabschlüssen.
Interessenten für Weiterbildungsnachweise zu Abendkursen müssen ihren Antrag auf qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen beim Lifelong Learning Center Luxemburg einreichen.
Betroffene Personen
Jeder kann ein VAE-Verfahren beantragen.
Die durch die VAE erworbenen Titel und Diplome ermöglichen der betroffenen Person beispielsweise Qualifikationen nachzuweisen, die erforderlich sind für:
- eine Anmeldung zu bestimmten Ausbildungen;
- den Zugang zu bestimmten Berufen.
Voraussetzungen
Bewerber müssen sich vor Einreichung ihres Antrags beim Lifelong Learning Center Luxemburg über die Ausbildungsprofile sowie die Voraussetzungen für die Anerkennung erworbener Kompetenzen für die angestrebte Ausbildung informieren.
Sämtliche beruflichen (vergüteten oder nicht vergüteten) und außerberuflichen Tätigkeiten (Vereinstätigkeit, Ehrenamt usw.) können Gegenstand einer VAE sein.
Die besagten Kompetenzen müssen im Zusammenhang mit der angestrebten Ausbildung stehen. Sie können das Ergebnis folgender Ausbildungen sein:
- einer formalen Ausbildung in einer Bildungs- oder Ausbildungseinrichtung oder am Arbeitsplatz;
- einer nicht formalen Ausbildung, die in Aktivitäten integriert ist, die einen bedeutenden Ausbildungsteil beinhalten;
- einer informellen Ausbildung, die sich aus den alltäglichen Aktivitäten im Zusammenhang mit Arbeit, Familie oder Freizeit ergibt.
Der Antragsteller muss in der Regel mindestens 3 Jahre Erfahrung in einem Bereich nachweisen können, der im Zusammenhang mit der gewünschten Ausbildung steht.
Fristen
Das LLLC bietet 2 Zeiträume zur Anerkennung erworbener Kompetenzen pro Jahr:
- Januar/Februar;
- Juni/Juli.
Kosten
Die qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen durch das Lifelong Learning Center Luxemburg kostet 150 Euro.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung für die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen
Um eine qualifizierende Anerkennung von erworbenen Kompetenzen (VAE) für ein Diplom eines der in Abendkursen angebotenen Ausbildungsprofile zu erwerben, ist eine Beantragung beim Lifelong Learning Center Luxemburg einzureichen.
Belege
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopien der Dokumente, die die schulische Laufbahn des Bewerbers und dessen Weiterbildungen belegen (Diplome, Zeugnisse usw.);
- Kopien der Dokumente, die 3 Jahre beruflicher oder außerberuflicher Tätigkeit mit Bezug auf das beantragte Diplom belegen (Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, CCSS-Auszug usw.).
Anerkennung der erworbenen Kompetenzen
Die Kommission des LLLC prüft die eingereichten Unterlagen und führt gegebenenfalls:
- ein Beurteilungsgespräch mit dem Bewerber;
- eine Zusatzprüfung (schriftlich, mündlich, praktisch usw.).
Nach Beratung entscheidet die Kommission:
- entweder das entsprechende Diplom zu verleihen;
- oder das Diplom teilweise anzuerkennen; dabei werden zusätzliche Kurse und Prüfungen festgelegt, die innerhalb der nächsten 5 Jahre zu absolvieren sind, um das Diplom zu erlangen.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Lifelong Learning Center Luxemburg (LLLC)
- Adresse:
- 2-4, rue Pierre Hentges L-1726 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 27 49 46 00
- Telefon:
- (+352) 26 20 40
- Fax:
- (+352) 27 49 46 50
- E-Mail:
- formation@lllc.lu
- Website:
- http://www.lllc.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
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- Geschlossen
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- Dienstag:
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- Donnerstag:
- 8.00 bis 18.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 18.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 12 août 2003
portant création de l'Université du Luxembourg
-
Loi modifiée du 19 décembre 2008
relative à la formation professionnelle
-
Loi modifiée du 19 juin 2009
portant organisation de l’enseignement supérieur
-
Règlement grand-ducal modifié du 11 janvier 2010
portant organisation de la validation des acquis de l'expérience pour la délivrance des brevets, diplômes et certificats
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