Vorschuss auf Rechnung zur Wachstumsfinanzierung

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Die Bank kann einem Unternehmen (Kreditnehmer) bis zu einem vereinbarten Prozentsatz einen Vorschuss auf seine Rechnungen gewähren. Der Kreditnehmer verpfändet seiner Bank im Gegenzug die zugrundeliegenden Forderungen. Die Bank erhält so eine besondere Sicherheit, die ihr die Einziehung der Rechnungsbeträge bei den Kunden des Unternehmens ermöglicht.

Der Vorschuss auf Rechnung ist eine Form der Finanzierung, durch die Unternehmen im Allgemeinen ihre Barmittelknappheit beheben können, die oftmals die Folge der Zahlungsfristen ist, um ihren Geschäftszyklus zu finanzieren. Es handelt sich um einen Kassenkredit, genau wie der Kontokorrentkredit, der Festkredit und die vorübergehende genehmigte Überziehung des Girokontos.

Durch die schwerfällige Verwaltung wird der Vorschuss auf Rechnung in geringem Umfang genutzt und stattdessen durch Factoring ersetzt.

Zweck: Er dient der Finanzierung des Geschäftszyklus, des Bedarfs an Umlaufvermögen und des Liquiditätsbedarfs infolge des Zahlungsrückstands von Kunden.

Zielgruppe

Der Vorschuss auf Rechnung kann von allen Selbständigen bzw. Unternehmen aller Art in Anspruch genommen werden. Er ermöglicht es, den kurzfristigen Barmittelbedarf zu sichern, und findet in folgenden Fällen Anwendung:

  • Unternehmenswachstum;
  • relativ langer Geschäftszyklus;
  • Rechnungen von erheblichem Umfang;
  • lange Zahlungsfrist der Kunden;
  • Bezahlung der Lieferanten mit Skonto.

Beispiel: Ein Unternehmen hat einen wichtigen Kunden mit gutem Ruf (zum Beispiel Staatsunternehmen), der jedoch aus Haushaltsgründen eine umfangreiche Rechnung mit einer Frist von 3 Monaten begleichen möchte. Dieses Unternehmen kann bei seiner Bank einen Vorschuss auf Rechnung beantragen, um seine Barmittelknappheit zu überbrücken, die auf die verspätete Zahlung seines Kunden zurückzuführen ist.

Voraussetzungen

Dokumentation oder Beschreibung des Unternehmens

  • Kopie der Satzung des Unternehmens;
  • Organisationsstruktur, falls die Gesellschaft zu einer größeren Unternehmensgruppe gehört;
  • die letzten 3 geprüften Bilanzen des Antragstellers des Kredites und gegebenenfalls die letzte verfügbare Bilanz;
  • aktuelle Belege über die Zahlung von MwSt., anderen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen;
  • Auftragsbuch (gegebenenfalls);
  • Liste der Kunden und Angabe ihres relativen Anteils am Umsatz;
  • Lieferantenliste.

Stellung des Antrags

  • Cashflow-Tabelle;
  • voraussichtliches Budget mit Angabe des künftigen Bedarfs an Umlaufvermögen;
  • Präsentation und Analyse der Bonität des Kunden;
  • Berechnung der Auswirkungen des Skontos auf den Barmittelbedarf.

Sicherheiten

Obgleich der Vorschuss auf Rechnung ein sich selbst liquidierender Kredit ist (Self-liquidating), ist das Risiko für die Bank nicht zu unterschätzen. Da das Kreditrisiko beim Endschuldner liegt, muss die Bank auf die Bonität der Schuldner der Rechnungen und ihre ausreichende Streuung achten.

Daher sind abhängig von der Lage des Kunden, seinem Umsatz und der globalen Finanzstruktur des Unternehmens, dem Umfang des Vorschusses auf Rechnung sowie der Bonität des Schuldners der Rechnungen Sicherheiten erforderlich. Die gängigsten Sicherheiten, die verlangt werden, um einen Vorschuss auf Rechnung zu besichern, sind:

  • die Indossierung der Rechnung;
  • die Verpfändung der Rechnung;
  • Abtretung einer Kreditversicherung;
  • Bürgschaft der Muttergesellschaft oder der Gesellschafter/Aktionäre;
  • diverse moralische Sicherheiten.

Wenn der oder die Gesellschafter/Aktionäre eines Unternehmens für die Gesellschaft bürgen müssen, muss der Bank deren finanzielle Situation ausführlich dargelegt werden.

Vorgehensweise und Details

Anwendungsbedingungen und -modalitäten

Dauer

Entsprechend dem Fälligkeitsdatum der Rechnung.

Betrag

  • Im Allgemeinen verlangen Banken einen Mindestbetrag (schwerfällige Verwaltung);
  • Begrenzung der Vorschüsse im Allgemeinen auf etwa 80 % des gesamten Rechnungsbetrags;
  • festgelegter Betrag, wenn die Vorschüsse auf Rechnung im Rahmen eines Kontokorrentkredites gewährt werden.

Zinssatz

Die Kosten des Vorschusses auf Rechnung setzen sich aus den folgenden Elementen zusammen:

  • variabler Zinssatz auf den Kontokorrentkredit plus ein Aufschlag in Abhängigkeit von Bonität und Risikoeinstufung des Kunden;
  • ein Pauschalbetrag je Rechnung, einschließlich der Gebühren für Einschreibeversand der indossierten Rechnungen usw.;
  • eine Provision, wenn der Vorschuss im Rahmen einer Kreditlinie gewährt wird;
  • die Einziehung der pro rata temporis berechneten Zinsen (zeitanteilig für bereits verstrichene Zeit) erfolgt bei Fälligkeit des Vorschusses durch Belastung des Kontokorrentkontos des Unternehmens, das dafür Sorge tragen muss, dass sein Konto die erforderliche Deckung aufweist.

Rückzahlung

Die Rückzahlung des Vorschusses erfolgt bei Fälligkeit der Rechnung durch Zahlung des Schuldners (Käufer oder Kunde des Kreditnehmers) in den Anlagebüchern der Bank des Kreditnehmers.

Umsetzungsfristen

Die Fristen für die Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen hängen in der Regel von deren Komplexität, Umfang und Dringlichkeit ab.

Vorteile, Nachteile und Risiken

Vorteile

  • Minderung des Mangels an Barmitteln, der sich aus dem Missverhältnis der Zahlung eingegangener Rechnungen und der Einziehung geschuldeter Rechnungsbeträge ergibt;
  • schnelle Bezahlung der Lieferanten, um erhebliche Skonti zu erreichen;
  • Selbstliquidierung, da der Vorschuss durch die Zahlung des Kunden zurückgezahlt wird.

Nachteile

  • relativ hohe Kosten infolge der schwerfälligen Verwaltung;
  • Forderung der Bank nach einer Kreditversicherung;
  • Kosten für Gebühren zur Einräumung oder ständigen Bereithaltung der Kreditlinie, die unabhängig von der Inanspruchnahme anfallen.

Risiken

Risiko des Zahlungsausfalls des Schuldners (durch die Kreditversicherung abzusichern).

Beispiel für die Funktionsweise des Vorschusses auf Rechnung

Parteien:

  • Bank, die den Kredit einräumt;
  • Unternehmen (der Kreditnehmer/der Verkäufer);
  • der Kunde des Unternehmens (der gewerbliche Schuldner oder Käufer).
  1. Einreichung und Indossierung der Rechnungen durch den Kreditnehmer bei der Bank, die diese als Pfand nimmt;

  2. die Bank schickt das Original der indossierten Rechnung per Einschreiben an den Schuldner dieser Rechnung und zeigt ihm so die Verpfändung an;
  3. Bereitstellung des Vorschusses auf Rechnung durch Gutschrift auf dem Kontokorrentkonto (oder Kontokorrentkredit) des Unternehmens; diese Einräumung erfolgt grundsätzlich 8 Tage nach dem Versand der indossierten Rechnung an den Schuldner (Kunde), damit der Endschuldner ausreichend Zeit hat, die Rechnung anzufechten;
  4. Einziehung der Zinsen bei Fälligkeit des Vorschusses durch Belastung des Kontokorrentkontos des Unternehmens;
  5. Rückzahlung des Vorschusses durch Zahlung des Endschuldners (Käufer) in den Anlagebüchern der Bank des Kreditnehmers.

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