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Im öffentlichen Auftragswesen wird, von Ausnahmen abgesehen, auf den freien Wettbewerb zurückgegriffen, d. h., es werden Auftragsbekanntmachungen im Portal für öffentliche Aufträge veröffentlicht.
Die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen und die anschließende Einreichung des Angebots bilden entscheidende Schritte in den verschiedenen Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge.
Der Auftrag wird nicht automatisch an das Unternehmen (den Bieter) vergeben, das das niedrigste Angebot eingereicht hat. Im Verlauf des Verfahrens halten sich die öffentlichen Auftraggeber (Staat, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen oder Zweckverbände) an genau festgelegte Auswahl- und Zuschlagskriterien.
Wirtschaftsbeteiligte, natürliche oder juristische Personen bzw. jeder Zusammenschluss aus diesen Personen, die die im Lastenheft eines öffentlichen Auftrags genannten Voraussetzungen erfüllen, können Angebotsunterlagen zwecks anschließender Angebotseinreichung im Rahmen des Vergabeverfahrens erstellen.
Das Unternehmen kann zwischen verschiedenen Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge wählen:
Die Voraussetzungen für die Einreichung eines Angebots sind im Besonderen Lastenheft(Cahier spécial des charges) enthalten, das der Auftragsbekanntmachung beigefügt ist oder dem Unternehmen übermittelt wird (Verfahren ohne Bekanntmachung). Darin sind insbesondere aufgeführt:
Wenn das Unternehmen einen eventuell interessanten Auftrag ausgewählt hat oder direkt von einem öffentlichen Auftraggeber aufgefordert wurde, ein Angebot einzureichen, muss es insbesondere prüfen:
Es gibt mehrere Arten von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge:
Das Unternehmen muss die Anforderungen des Lastenhefts buchstabengetreu einhalten. In diesem Dokument sind die fraglichen Leistungen/Lieferungen, die Modalitäten der Angebotseinreichung sowie die vom öffentlichen Auftraggeber verlangten Dokumente beschrieben.
Unterlagen, die die Anforderungen des Lastenheftes nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Bei begründeter Ablehnung von Angeboten können Unternehmen, die glauben geschädigt worden zu sein, dennoch Rechtsmittel einlegen.
Die Angebotsunterlagen ermöglichen es dem Unternehmen insbesondere:
Das Unternehmen kann innerhalb vertretbarer Fristen auftragsrelevante Fragen an den öffentlichen Auftraggeber richten. Die Antworten stehen allen Teilnehmern am Verfahren zur Verfügung.
Zwecks Zulassung zum Verfahren muss das Unternehmen unbedingt die Fristen für die Einreichung der Bewerbungen/Angebote einhalten.
Die Unterlagen können eigenhändig gegen Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein eingereicht werden.
Achtung: Das Eingangsdatum ist maßgebend, nicht das Absendedatum. Die Beförderungsfristen der Post müssen daher beachtet werden.
Je nach Verfahren muss das Unternehmen ferner nachweisen, dass es seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, und dem Angebot folgende Bescheinigungen beifügen:
Gegebenenfalls müssen in- und ausländische Nachunternehmer diese Bescheinigungen ebenfalls vorlegen.