Verlängerung der Beihilfe für die Digitalisierung der Meldescheine

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Betreiben Sie einen touristischen Beherbergungsbetrieb? Wenn ja, müssen Sie für jeden Reisenden und jeden Aufenthalt einen Meldeschein ausstellen.

Seit dem 1. September 2025 steht eine neue Lösung zur elektronischen Erfassung der Daten von Reisenden zur Verfügung.

Um die Umstellung auf dieses neue System zu erleichtern, wurde eine neue befristete Beihilfe „Digitalisierung der Meldescheine“ eingeführt.

Diese Beihilfe, die ursprünglich bis zum 1. Oktober 2025 vorgesehen war, wurde nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Sie wird in Form einer Kapitalbeihilfe in Höhe von maximal 2.000 Euro ausgezahlt.

Alle Informationen zu dieser Beihilfe finden Sie auf unserer Informationsseite.