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Landwirte aufgepasst: Es sind Erhebungen und Anträge auf MyGuichet.lu durchzuführen
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Sie sind Landwirt, Winzer oder Gärtner? Hier finden Sie Informationen, die Sie betreffen.
Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe
Sie müssen an der Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe teilnehmen, wenn Sie:
- Landwirt, Winzer oder Gärtner sind; und
- einen landwirtschaftlichen Betrieb in Luxemburg haben.
Diese Erhebung läuft vom 1. März bis zum 15. April 2025 einschließlich und erfolgt über Fragebögen, die ausschließlich online auf MyGuichet.lu verfügbar sind. Es sind keine Papierformulare vorgesehen.
Weitere Informationen zu dieser Datenerhebung finden Sie auf unserer Informationsseite.
Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung
Wenn Sie Landwirt und/oder Winzer sind, denken Sie daran, den Flächenantrag und die Weinbaukarteierhebung für 2025 auszufüllen. Diese Vorgänge sind ebenfalls online über MyGuichet.lu mithilfe eines LuxTrust-Produkts durchzuführen.
Diese Anträge dienen als Grundlage für:
- den Bezug bestimmter Beihilfen; und
- die Berechnung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
Zur Erinnerung: Um die Beihilfen in voller Höhe zu erhalten, müssen Sie die Anträge spätestens bis zum 15. April 2025 einreichen. Nach diesem Datum werden die Beihilfen proportional entsprechend der Verzugsdauer gekürzt. Anträge, die nach dem 10. Mai 2025 eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Weitere Informationen über die Einreichungsmodalitäten finden Sie auf unserer Informationsseite.