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Meldung einer beruflichen Tätigkeit, die im Ausland ausgeübt wird
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Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets einsetzen möchten, müssen diese Tätigkeit bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) melden.
Ab dem 2. April 2024 werden neue Verfahren für die Meldung einer beruflichen Tätigkeit im Ausland eingeführt.
Diese Änderungen gelten für Arbeitgeber, die:
- Papierformulare verwenden;
- das System SECUline nutzen.
Es wird neue Papierformulare geben, die speziell auf die verschiedenen Situationen zugeschnitten sind.
Das für das SECUline-Verfahren verwendete Dateiformat wird von DTA auf XML umgestellt und die Struktur der Dateien wird angepasst.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Thema Tätigkeiten im Ausland auf der Website der CCSS.