Erneuerbare Energien: verkürzte Fristen für die Erteilung von Baugenehmigungen

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In einer Pressemitteilung vom 30. Januar 2023 kündigt das Ministerium für Energie und Raumentwicklung eine Verkürzung der Fristen für die Erteilung von Baugenehmigungen für den Einsatz erneuerbarer Energien auf kommunaler Ebene an.

So müssen Baugenehmigungen innerhalb von 3 Monaten erteilt oder abgelehnt werden, wenn es sich um folgende Anlagen handelt:

  • Solarenergieanlagen;
  • gemeinschaftlich genutzte Energiespeicheranlagen; und
  • Erdwärmepumpen.

Für die Installation von Solarenergieanlagen mit einer Kapazität von bis zu 50 kW, was fast allen Photovoltaikanlagen in Privathaushalten entspricht, ist eine stillschweigende Genehmigung vorgesehen, wenn der Bürgermeister nach einer Frist von einem Monat nicht reagiert.

Bei Wärmepumpen, die keine Erdwärmepumpen sind, muss die Gemeinde innerhalb eines Monats eine Entscheidung treffen.

Die verkürzten Fristen gelten nicht, wenn Gründe vorliegen im Zusammenhang mit:

  • dem Schutz des kulturellen oder historischen Erbes; oder
  • der nationalen Verteidigung; oder
  • Schutzgebieten.

Alle Entscheidungen über die oben genannten Baugenehmigungen, ob negativ oder positiv, müssen von den Gemeinden veröffentlicht werden.