Neue Beihilfen für Unternehmen mit mittlerem Energiebedarf

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Um dem derzeitigen Anstieg der Energiepreise entgegenzuwirken, gibt es jetzt eine neue Beihilfe zur Deckung der Mehrkosten für Erdgas und Strom.

Sie richtet sich an Unternehmen mit mittlerem Energieverbrauch, das heißt an Unternehmen, deren Energiekosten in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird, 2 % ihres Umsatzes ausmachen.

Förderfähig sind die vom Unternehmen zu tragenden monatlichen Mehrkosten für Erdgas und Strom, die 80 % seiner durchschnittlichen Einheitskosten übersteigen.

Der Antrag ist für jeden förderfähigen Monat über einen Online-Assistenten, der auf der Plattform MyGuichet.lu oder in der App MyGuichet.lu verfügbar ist, innerhalb der folgenden Fristen einzureichen:

  • spätestens am 31. März 2023 für die Monate Oktober, November und Dezember 2022;
  • spätestens am 30. September 2023 für die Monate Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 2023.

Die Beihilfe darf im förderfähigen Zeitraum 70 % der förderfähigen Kosten und 500.000 Euro pro Gruppe nicht überschreiten.

Informieren Sie sich über das Verfahren und die Bedingungen für die Gewährung dieser neuen Beihilfe in unserem Informationstext.