Beihilfen für Unternehmen, die besonders stark vom Anstieg der Energiepreise betroffen sind

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Eine neue Beihilferegelung für Unternehmen, die besonders stark von dem durch Russlands Angriff auf die Ukraine verursachten Anstieg der Energiepreise betroffen sind, sieht 2 Arten von Beihilfen vor, um Folgendes abzufedern:

  • die Mehrkosten für Erdgas und Strom der energieintensiven Unternehmen, das heißt der Unternehmen, deren Energiekosten 3 % ihres Umsatzes ausmachen; und
  • die Mehrkosten für Diesel der Unternehmen:
    • aus den Sektoren des Straßengüterverkehrs, des Bauwesens und des Lebensmittelhandwerks;
    • mit hoher Treibstoffabhängigkeit aufgrund ihrer Fahrten und Lieferungen;
    • die in dem vom Antrag betroffenen Monat einen Betriebsverlust erlitten haben.

Die beiden Beihilfearten können für denselben Monat unter Einhaltung der vorgesehenen Obergrenzen miteinander kumuliert werden.

Die Beihilfeanträge müssen für jeden beihilfefähigen Monat einzeln anhand des auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten eingereicht werden, der mittels eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises zugänglich ist.

Weitere Informationen über diese Beihilferegelung, die Bewilligungsbedingungen und den MyGuichet.lu-Assistenten finden Sie in unserem Informationstext, der diesem Vorgang gewidmet ist.