Infos über die Gemeinde-Wahlen in Luxemburg

Die Gemeinde-Wahlen

Ein anderes Wort für Gemeinde-Wahlen ist Kommunal-Wahlen.
Die Bürger wählen, wer in den Gemeinde-Rat kommt.
Die Bürger sind die Einwohner aus der Gemeinde.

Luxemburger müssen wählen.
Es steht im Gesetz.
Personen über 75 Jahre können noch wählen.
Sie müssen aber nicht wählen.

Nicht-Luxemburger dürfen auch wählen,
wenn sie in Luxemburg wohnen.
Sie müssen sich zuerst bei der Gemeinde melden.
Die Gemeinde schreibt sie auf die Wähler-Liste.
Dann müssen sie wählen.
Nicht-Luxemburger können sich wieder von der Wähler-Liste streichen lassen.
Dann müssen sie nicht mehr wählen.

Die Bürger können auch selbst Kandidat sein.
Das heißt: sie können selbst gewählt werden.
Luxemburger und Nicht-Luxemburger können Kandidat sein.

 


Wann sind die Gemeinde-Wahlen?

Gemeinde-Wahlen sind alle 6 Jahre.
Das ist meistens am 2. Sonntag im Oktober.
Die Chamber-Wahlen sind manchmal im selben Jahr.

Die „Chamber“ vertritt die Interessen der Bürger in Luxemburg.
Die „Chamber“ entscheidet über verschiedene Fragen.
Diese Fragen betreffen das ganze Land.
Ein anderes Wort für „Chamber“ ist Parlament.

Die Chamber-Wahlen sind 2023 auch im Oktober.
Deshalb sind die Gemeinde-Wahlen am Sonntag, den 11. Juni 2023.

 


Was ist der Gemeinde-Rat?

Die Bürger wählen den Gemeinde-Rat.
Die Personen im Gemeinde-Rat sind Vertreter.
In Luxemburg sagen wir auch „Conseiller“.
Sie vertreten die Einwohner der Gemeinde.

Der Gemeinde-Rat entscheidet über Fragen,
die für jeden in der Gemeinde wichtig sind.
Zum Beispiel: Welche Schule braucht die Gemeinde?
Der Gemeinde-Rat entscheidet zusammen:

  • Wer wird Bürgermeister?
  • Wer wird Schöffe?
    In Luxemburg sagen wir auch „Schäffen“.

Der Bürgermeister ist der Chef der Gemeinde.
Das heißt: Er leitet auch den Gemeinde-Rat.
Die Schöffen unterstützen den Bürgermeister.
Schöffen und Bürgermeister leiten die Gemeinde zusammen.

Die Vertreter im Gemeinde-Rat bekommen politischen Urlaub.
Während der Zeit, in der sie Vertreter sind, müssen sie nicht
auf ihrem Arbeitsplatz sein.
Mehr Infos über den politischen Urlaub finden Sie hier.
Die Internet-Seite über den politischen Urlaub ist in schwerer Sprache.

Die Zahl der Vertreter im Gemeinde-Rat hängt davon ab,
wie viele Einwohner eine Gemeinde hat.
Sind es viele Einwohner, sind es viele Vertreter.
Sind es wenige Einwohner, sind es auch wenige Vertreter.

Jeder Wähler darf so viele Kandidaten auf dem Wahl-Zettel ankreuzen,
wie es Vertreter gibt.
Ein Beispiel:
Es gibt 7 Vertreter im Gemeinde-Rat.
Der Wähler kann also 7 Kandidaten auf dem Wahl-Zettel ankreuzen.
Man sagt auch: Der Wähler hat 7 Stimmen.

 


Wer darf wählen?

  • Die Person muss erwachsen sein.
    Das heißt sie muss am Wahl-Tag 18 Jahre haben.
  • Die Person muss ihre Bürger-Rechte haben.
    Das Wahl-Recht ist auch ein Bürger-Recht.
    Ein Richter kann einer Person das Wahl-Recht wegnehmen.
    Personen mit einem Vormund oder einem „Tuteur
    haben kein Wahl-Recht.
    Das heißt sie dürfen nicht wählen.
  • Die Person muss in Luxemburg wohnen.
  • Die Person muss auf der Wähler-Liste stehen.

Nicht-Luxemburger

  • EU-Bürger müssen sich in die Wähler-Liste einschreiben.
    Dazu müssen sie in Luxemburg wohnen.
    EU-Bürger sind zum Beispiel Personen aus Deutschland, Frankreich oder aus anderen EU-Ländern.
    EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
    Das gilt hier aber auch für diese Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
  • NICHT EU-Bürger müssen sich in die Wähler-Liste einschreiben.
    Dazu müssen sie in Luxemburg wohnen.
    Und sie müssen eine Aufenthalts-Karte haben.

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