Sie können NICHT an den Wahlen teilnehmen

Mehr Infos über die Gemeinde-Wahlen finden Sie hier

  • Was sind die Gemeinde-Wahlen?
  • Wann sind die Gemeinde-Wahlen?
  • Was ist der Gemeinde-Rat?
  • Wer darf wählen?
  •  


Sie können NICHT an den Wahlen teilnehmen

In dem Text geht es um diese Wahlen:

  • Gemeinde-Wahlen
    Man sagt auch Kommunal-Wahlen.
    Die Bürger wählen, wer in den Gemeinde-Rat kommt.
  • Chamber“-Wahlen
    Man sagt auch Parlaments-Wahlen.
    Die Bürger wählen, wer in die „Chamber“ kommt.
  • Europa-Wahlen
    Es geht um die Europäische Union.
    Die Abkürzung ist EU.
    Die Bürger wählen, wer in das Europa-Parlament kommt.
  • Referendum
    Ein Referendum ist eine Abstimmung zu wichtigen politischen Fragen.
    Die Bürger stimmen ab.
  •  


Das Wahl-Recht und die Wahl-Pflicht

Wahl-Recht heißt,
die Wähler dürfen wählen bei:

  • Gemeinde-Wahlen,
    wenn sie auf der Wähler-Liste der Gemeinde-Wahlen stehen
  • Chamber-Wahlen und Referendum,
    wenn sie auf der Wähler-Liste der Chamber-Wahlen stehen
  • Europa-Wahlen,
    wenn sie auf der Wähler-Liste der Europa-Wahlen stehen.

Sie müssen wählen, wenn Sie auf der Wähler-Liste stehen.
Das nennt man Wahl-Pflicht.
Wählen „müssen“ heißt:
Sie müssen Ihren Wahl-Zettel im Wahl-Büro abgeben.
Das müssen Sie selber tun.

Oder Sie nehmen mit einem Brief an den Wahlen teil.
Dann müssen Sie am Wahl-Tag nicht ins Wahl-Büro gehen.
Das nennt man Brief-Wahl.
Die Brief-Wahl müssen Sie vorher bei der Gemeinde anfragen.

Welche Personen müssen Nicht wählen?

  • Personen die 75 Jahre oder mehr haben
  • Personen die gerade erst in eine neue Gemeinde umgezogen sind.
    Sie haben die Aufforderung zu der Wahl („Convocatioun“) aber noch
    in der alten Gemeinde bekommen.
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Sie können NICHT an den Wahlen teilnehmen.
Was müssen Sie vorher tun?

Sie können nicht an einer dieser Wahlen teilnehmen:

  • Gemeinde-Wahlen
  • Chamber“-Wahlen
  • Europa-Wahlen
  • oder bei einem Referendum?

Sie können auch nicht mit der Brief-Wahl wählen?
Zum Beispiel: Sie hatten einen Unfall und sind im Krankenhaus.
Dann müssen Sie vor der Wahl
eine Entschuldigung mit der Post schicken.
Sie schreiben, warum Sie nicht an den Wahlen teilnehmen können.
Sie müssen Beweis-Papiere in dem Brief mitschicken.
Zum Beispiel: Sie schicken einen Brief von einem Arzt mit.

 


Wohin schicken Sie die Entschuldigung?

Sie schicken einen Brief an das zuständige Bezirks-Gericht.
Ein Staats-Anwalt bearbeitet die Entschuldigung.

Im Land Luxemburg gibt es 2 Gerichts-Bezirke.
Ein Bezirk ist ein Teil von einem Land.

Das Bezirks-Gericht Luxemburg ist zuständig für diese Kantone:

  • Capellen
  • Esch/Alzette
  • Grevenmacher
  • Luxemburg
  • Mersch
  • Remich.

Die Adresse von dem Bezirks-Gericht ist:

Parquet de Luxembourg
Bâtiment PL
Cité judiciaire
L-2080 Luxembourg.

Das Bezirks-Gericht Diekirch ist zuständig für diese Kantone:

  • Clervaux
  • Diekirch
  • Echternach
  • Redange
  • Vianden
  • Wiltz.

Die Adresse von dem Bezirks-Gericht ist:

Parquet de Diekirch
Place Guillaume, 4
L-9237 Diekirch.

 


Der Staats-Anwalt nimmt Ihre Entschuldigung an

Wenn der Staats-Anwalt die Entschuldigung annimmt,
müssen Sie nicht an den Wahlen teilnehmen.
Und Sie bekommen keine Strafe.

 


Der Staats-Anwalt nimmt Ihre Entschuldigung NICHT an

Wenn der Staats-Anwalt Ihre Entschuldigung nicht annimmt,
müssen Sie an den Wahlen teilnehmen.

Wenn Sie trotzdem nicht teilnehmen,
müssen Sie vielleicht zum Friedens-Richter gehen.

Wenn Sie zum 1. Mal nicht gewählt haben,
bekommen Sie eine Geld-Strafe.
Sie müssen also Geld bezahlen.
Wenn Sie mehrere Male in 5 Jahren nicht gewählt haben,
wird die Strafe höher.

 


Hier finden Sie diesen Text in schwerer Sprache.

Zuständige Kontaktstellen

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