Bei den Gemeinde-Wahlen Kandidat sein

Mehr Infos über die Gemeinde-Wahlen finden Sie hier:

  • Was sind die Gemeinde-Wahlen?
  • Wann sind die Gemeinde-Wahlen?
  • Was ist der Gemeinde-Rat?
  • Wer darf wählen?
  •  


Wer darf Kandidat sein?

Kandidat sein heißt: man will sich wählen lassen,
um in den Gemeinde-Rat zu kommen.
In Luxemburgisch sagt man auch: „sech opsetze loossen“.

Das sind die Regeln für die Kandidaten:

  • Der Kandidat hat am Wahl-Tag 18 Jahre oder mehr.
    Das heißt: er ist erwachsen und volljährig.
  • Der Kandidat hat seine Bürger-Rechte.
    Zu den Bürger-Rechten gehört zum Beispiel das Wahl-Recht.
    Der Richter kann einer Person das Wahl-Recht verbieten.
    Dann darf die Person nicht wählen und nicht gewählt werden.
    Wenn die Person einen Vormund oder einen „Tuteur“ hat,
    darf sie auch nicht wählen und nicht gewählt werden.
  • Der Kandidat wohnt seit mehr als 6 Monaten in dieser Gemeinde.
  • Für Nicht-Luxemburger gibt es noch eine Regel.
    Die Person hat in dem Land, wo sie herkommt,
    das Recht Kandidat zu sein nicht verloren.
    Beispiel: Eine Person ist in Italien geboren.
    Sie wohnt jetzt in Luxemburg.
    Sie hat in Italien das Recht Kandidat zu sein nicht verloren.

Es gibt eine Ausnahme.
In manchen Ländern verlieren die Bürger ihr Recht Kandidat zu sein automatisch,
wenn sie nicht mehr in dem Land wohnen.
In Luxemburg können sie dann aber Kandidat sein.
Auch wenn sie in dem Land wo sie herkommen, das Wahl-Recht verloren haben.

 


Wer darf Nicht Kandidat sein?

Diese Personen dürfen nicht gewählt werden:

  • Ein Richter hat der Person verboten Kandidat zu sein.
    Sie darf also nicht gewählt werden.
  • Ein Richter hat der Person verboten zu wählen.
    Weil die Person vom Gericht wegen einer Straftat verurteilt wurde.
  • Die Person wurde wegen einem Verbrechen verurteilt.
  • Die Person hat über 18 Jahre und hat einen „Tuteur“.

Wer darf NICHT in dem Gemeinde-Rat sein?

Diese Personen dürfen nicht in den Gemeinde-Rat:

  • Minister und Staats-Sekretäre.
    Staats-Sekretäre haben weniger Aufgaben als die Minister.
    Sie unterstützen die Minister.
  • Beamte und Angestellte die in der Abteilung für innere
    Angelegenheiten
    arbeiten.
    Diese Abteilung kümmert sich um alles,
    was in den Gemeinden in Luxemburg geschieht.
  • Berufs-Soldaten.
  • Polizisten und Direktion der Polizei.
  • geistliche Vertreter der Kirche die für den Staat arbeiten.
    Zum Beispiel: ein Pfarrer oder „Paschtouer“.
  • Mitglieder von Gerichten: Richter, Anwälte, Staatsanwälte
  • Personen die bezahlt werden von:
    • der Gemeinde
    • einer Organisation die für die Gemeinde arbeitet
    • einem Verband zu dem die Gemeinde gehört.
      In Luxemburg sagt man „syndicat intercommunal“.
  • Lehrer aus der Grundschule der Gemeinde.
    In Luxemburg sagt man auch „Primärschoul“.

Diese Personen dürfen nicht Kandidat sein
und können nicht gewählt werden.

Wer darf NICHT Bürgermeister und NICHT Schöffe werden?

Vertreter der Kirche dürfen nicht Bürgermeister und nicht Schöffe werden.
Das sind zum Beispiel: der Pfarrer oder „Paschtouer“.

Mitarbeiter von öffentlichen Verwaltungen dürfen manchmal nicht Bürgermeister
und nicht Schöffe werden.
Die Regierung gibt Aufgaben an die Verwaltungen ab.
Die Verwaltungen führen die Gesetze und die Entscheidungen aus.

Manchmal wohnen die Mitarbeiter von der Verwaltung in derselben Gemeinde,
wo die Verwaltung zuständig ist.
Dann dürfen die Mitarbeiter dort nicht Bürgermeister und nicht Schöffe werden.

Das ist zum Beispiel für diese Verwaltung so:

  • Steuer-Verwaltungen des Staates.
    Sie kümmern sich um die Steuern.

Beispiel 1:
Ein Mitarbeiter arbeitet für die Steuer-Verwaltung „Esch/Alzette“.
Er wohnt in der Stadt Luxemburg.
Er darf in der Stadt Luxemburg Bürgermeister oder Schöffe werden.
Weil die Steuer-Verwaltung „Esch/Alzette“ nicht für die Stadt Luxemburg zuständig ist.

Beispiel 2:
Ein Mitarbeiter arbeitet für die Steuer-Verwaltung „Esch/Alzette“.
Er wohnt in Pétange.
Er darf nicht in Pétange Bürgermeister oder Schöffe werden.
Weil die Steuer-Verwaltung „Esch-Alzette“ auch für Pétange zuständig ist.

Diese Personen dürfen nicht zusammen im Gemeinde-Rat sein

  • Ehe-Partner: 2 Personen die miteinander verheiratet sind.
  • 2 Personen aus einer Lebens-Partnerschaft.
    Sie sind miteinander „gepacst“.
    Der Pacs ist eine Partnerschaft ohne dass man verheiratet ist.
  • Schwager und Schwägerin.
  • Eltern und Kinder.
  • Brüder und Schwestern.
  • Großeltern und Enkelkinder.

Personen aus einer Familie werden in den Gemeinde-Rat gewählt

Es kann passieren, dass 2 von diesen Kandidaten gewählt werden.
Dann kommt die Person mit den meisten Stimmen in den Gemeinde-Rat.

Es kann passieren, dass 2 von diesen Kandidaten gleich viele Stimmen bekommen.
Dann muss das Los entscheiden.

Es kann passieren, dass 2 Mitglieder des Gemeinde-Rats erst
nach den Wahlen miteinander verwandt werden.
Wenn sie zum Beispiel heiraten.
Diese 2 Personen dürfen dann bis zu den nächsten Wahlen
im Gemeinde-Rat bleiben.

 


Wie kann eine Person
in einer kleinen Gemeinde Kandidat werden?

Eine kleine Gemeinde hat weniger als 3000 Einwohner.
Man sagt auch Majorz-Gemeinde.
Die Einwohner wählen einzelne Kandidaten.

Der Wahl-Vorschlag

Der Kandidat muss einen Wahl-Vorschlag machen.
Es gibt dafür ein Formular.
Das Formular bekommt man bei dem Leiter vom Wahl-Büro der Gemeinde.
Das Formular beweist: Dieser Kandidat darf gewählt werden.

In dem Formular steht:

  • Name und Vorname des Kandidaten.
  • Geschlecht: Mann, Frau, ….
  • Wohnort in Luxemburg.
  • Nationalität.
  • Beruf.
  • Die Person ist einverstanden Kandidat zu sein.
  • Die Person bleibt Kandidat bis zu dem Wahl-Tag.
  • Datum.
  • Unterschrift der Person.

Nicht-Luxemburger müssen auch auf einem Papier erklären:
Sie kommen aus einem anderen Land.
Sie haben in diesem Land das Recht Kandidat zu sein nicht verloren.

Es gibt eine Ausnahme.
Es gibt Personen die ihr Recht Kandidat zu sein automatisch verlieren,
weil sie jetzt in Luxemburg wohnen.
Diese Personen können dann aber Kandidat sein.

Nicht-Luxemburger aus der EU schicken eine gültige Kopie von ihrer
carte d’identité“ oder ihrem Reise-Pass mit.
EU-Bürger sind zum Beispiel Personen aus Deutschland, Frankreich
oder aus anderen EU-Ländern.
EU ist die Abkürzung für die Europäische Union.
Das gilt hier aber auch für diese Länder: Island, Liechtenstein,
Norwegen und die Schweiz.

NICHT-EU-Bürger schicken eine gültige Kopie Ihrer Aufenthalts-Karte mit.
NICHT-EU- Bürger sind zum Beispiel Personen aus China oder U-S-A.

Der Kandidat gibt den Wahl-Vorschlag ab

Der Kandidat muss den Wahl-Vorschlag bei dem Leiter vom Wahlbüro
abgeben.
Wann und wo, das genau ist, steht in der Zeitung.
Das geht nur bis 60 Tage vor den Wahlen.
Die Gemeinde-Wahlen sind dieses Jahr am Sonntag, den 11. Juni 2023.
Deshalb muss der Kandidat den Wahl-Vorschlag
bis Mittwoch, den 12. April 2023 abgeben.
Am 12. April 2023 geht die Abgabe nur bis 18:00 Uhr.
Danach wird kein Wahl-Vorschlag mehr angenommen.

Der Kandidat muss den Wahl-Vorschlag persönlich abgeben.
Eine Person, die vom Notar die Erlaubnis hat, kann es auch machen.
Der Notar schreibt auf ein Papier:
Diese Person darf den Wahl-Vorschlag auch abgeben.

Der Kandidat sucht Wahl-Beobachter aus

Wahl-Beobachter schauen im Wahl-Büro, ob alles richtig abläuft.
Wahl-Beobachter sind Wähler aus der Gemeinde.

Der Kandidat darf Wahl-Beobachter für sich aussuchen.
Er darf so viele Wahl-Beobachter aussuchen,
wie es Wahl-Büros in der Gemeinde gibt.
Er muss seine Wahl-Beobachter auf die Wahl-Büros verteilen.
In jedem Wahl-Büro darf nur ein Wahl-Beobachter von dem
Kandidaten sein.
Der Kandidat darf auch eine Person als Ersatz aussuchen.
Der Ersatz kommt, wenn der Wahl-Beobachter ausfällt.
Zum Beispiel weil er krank ist.

 


Wie kann eine Person
in einer großen Gemeinde Kandidat werden?

Eine große Gemeinde hat 3000 Einwohner oder mehr.
Man sagt auch Proporz-Gemeinde.
Die Einwohner wählen Parteien oder einzelne Kandidaten.

Eine Wahl-Liste aufstellen

Die Wahlen in großen Gemeinden finden nach Wahl-Listen statt.
Auf einer Wahl-Liste steht eine Gruppe von Kandidaten.
Die Gruppe sucht einen Namen für ihre Wahl-Liste.
Wer Kandidat sein will, muss auf einer Wahl-Liste stehen.

Eine Wahl-Liste darf nur so viele Kandidaten haben,
wie Mitglieder im Gemeinde-Rat sind.
Zum Beispiel: in einer Gemeinde sind 11 Personen im Gemeinde-Rat.
Dann darf jede Wahl-Liste 11 Kandidaten haben oder weniger.

Gibt es nur einen einzigen Kandidaten?
Dann gilt das auch als Wahl-Liste.

Um eine Wahl-Liste zu machen, brauchen die Kandidaten Unterstützung.
Es gibt 2 Möglichkeiten.
Die Unterstützung kommt:

  •  von 50 Wählern aus der Gemeinde
  • oder von einem Mitglied aus dem Gemeinde-Rat.

Einen Wahl-Vorschlag für eine Wahl-Liste machen

Die Kandidaten und die Unterstützer machen einen Wahl-Vorschlag
für eine Wahl-Liste.
Es gibt dafür ein Formular.
Das Formular bekommt man bei dem Leiter vom Wahlbüro der Gemeinde.

In dem Wahl-Vorschlag stehen von allen Kandidaten:

  • Name und Vorname.
  • Wohnort in Luxemburg.
  • Nationalität.
  • Beruf.
  • Eine Erklärung, dass die Personen einverstanden sind Kandidat zu sein.
  • Eine Erklärung, dass die Personen bis zu dem Wahl-Tag Kandidat bleiben.
  • die Unterschriften der Kandidaten.

In dem Wahl-Vorschlag stehen von allen Unterstützern:

  • Datum.
  • Name und Vorname.
  • Geschlecht.
  • Wohnort in Luxemburg.
  • Nationalität.
  • Beruf.
  • die Unterschriften der Unterstützer.

Nicht-Luxemburger müssen auch auf einem Papier erklären:
In dem Land wo sie herkommen haben sie das Recht Kandidat zu sein,
nicht verloren.
Das gilt nicht für Personen die ihr Recht Kandidat zu sein automatisch
verlieren, weil sie jetzt in Luxemburg wohnen.

Nicht-Luxemburger aus der EU schicken eine gültige Kopie von ihrer
carte d’identité“ oder ihrem Reise-Pass mit.

EU-Bürger sind zum Beispiel Personen aus Deutschland, Frankreich
und anderen EU-Ländern.
EU ist die Abkürzung für die Europäische Union.
Das gilt hier aber auch für diese Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

NICHT-EU-Bürger schicken eine gültige Kopie Ihrer Aufenthalts-Karte mit.
NICHT-EU-Bürger sind zum Beispiel: Personen aus China oder U-S-A.

Einen Wahl-Vorschlag für eine Wahl-Liste einreichen

Jede Partei wählt eine Person.
Partei“ heißt hier: die Kandidaten und Unterstützer einer Wahl-Liste.
Diese Person gibt den Wahl-Vorschlag für die Wahl-Liste ab.
Das heißt: eine Person macht das für die Partei.
Die Partei schreibt, dass die Person das darf.

Die Person muss ein Unterstützer von der Wahl-Liste sein:

  • eine Person von den 50 Wählern
  • oder das Mitglied aus dem Gemeinderat

Die Person muss den Wahl-Vorschlag für die Wahl-Liste
bei dem Leiter von dem Wahl-Büro abgeben.
Das geht nur bis 60 Tage vor den Wahlen.

Die Gemeinde-Wahlen sind dieses Jahr am Sonntag, den 11. Juni 2023.
Deshalb muss die Person den Wahl-Vorschlag
bis Mittwoch, den 12. April 2023 abgeben.
Am 12. April 2023 geht die Abgabe nur bis 18:00 Uhr.
Danach wird keine Wahl-Liste mehr angenommen.

Was ist noch bei der Wahl-Liste zu beachten?

  • Mehr als die Hälfte der Kandidaten auf einer Wahl-Liste
    müssen Luxemburger sein.
  • Ein Kandidat oder ein Unterstützer darf nur auf
    einer einzigen Wahl-Liste in der Gemeinde sein.
    Das heißt, der Kandidat darf nur bei einer Partei Kandidat sein.
  • Jede Wahl-Liste muss einen eigenen Namen haben.
  • Änderungen auf den Wahl-Listen sind erlaubt bis 60 Tage vor den
    Wahlen:
    • Ein Kandidat kann von der Wahl-Liste gestrichen werden.
      Wenn er nicht mehr Kandidat sein will.
      Zum Beispiel weil er krank ist.
      Der Kandidat braucht dazu einen Brief von dem Gericht.
      Der Kandidat muss den Brief an den Leiter des Wahl-Büros weitergeben.
    • Manchmal sind noch Plätze auf einer Wahl-Liste frei.
      Dann können noch weitere Kandidaten auf die Wahl-Liste kommen.
      Alle Personen, die auf der Wahl-Liste stehen, müssen mit den neuen Kandidaten
      einverstanden sein.

Die Partei sucht Wahl-Beobachter aus

Wahl-Beobachter schauen im Wahl-Büro, ob alles richtig abläuft.
Wahl-Beobachter sind Wähler aus der Gemeinde.

Eine Person sucht für die Partei Wahl-Beobachter aus.
Diese Person vertritt die Partei.
Die Person darf so viele Wahl-Beobachter für die Partei aussuchen,
wie es Wahl-Büros in der Gemeinde gibt.
Sie muss die Wahl-Beobachter auf die Wahl-Büros verteilen.
In jedem Wahl-Büro darf nur ein Wahl-Beobachter von der Partei sein.

Die Person darf auch eine Person als Ersatz aussuchen.
Der Ersatz kommt, wenn der Wahl-Beobachter ausfällt.
Zum Beispiel weil er krank ist.

 


Ein Kandidat stirbt vor der Wahl.
Was ist dann mit den Wahlen?

  • Für kleine und große Gemeinden gilt:
    Der Kandidat stirbt zwischen 60 und 5 Tagen vor der Wahl.
    Dann wird die Wahl auf ein anderes Datum gelegt.
    Es können neue Wahl-Vorschläge gemacht werden.
    Die anderen Kandidaten bleiben auf der Wahl-Liste.
  • In großen Gemeinden wählen die Bürger mit Wahl-Listen.
    Die Kandidaten auf der Wahl-Liste wollen vielleicht keinen neuen Kandidaten.
    Sie müssen dem Leiter des Wahl-Büros einen Brief schreiben.
    Sie müssen den Brief in weniger als 5 Tagen nach dem Tod des Kandidaten abgeben.
    Dann wird die Wahl nicht verschoben.

 


Hier finden Sie diesen Text in schwerer Sprache.

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