Bei den Gemeinde-Wahlen Kandidat sein


Mehr Infos über die Gemeinde-Wahlen finden Sie hier:
- Was sind die Gemeinde-Wahlen?
- Wann sind die Gemeinde-Wahlen?
- Was ist der Gemeinde-Rat?
- Wer darf wählen?

Wer darf Kandidat sein?
Kandidat sein heißt: man will sich wählen lassen,
um in den Gemeinde-Rat zu kommen.
In Luxemburgisch sagt man auch: „sech opsetze loossen“.
Das sind die Regeln für die Kandidaten:
- Der Kandidat hat am Wahl-Tag 18 Jahre oder mehr.
Das heißt: er ist erwachsen und volljährig. - Der Kandidat hat seine Bürger-Rechte.
Zu den Bürger-Rechten gehört zum Beispiel das Wahl-Recht.
Der Richter kann einer Person das Wahl-Recht verbieten.
Dann darf die Person nicht wählen und nicht gewählt werden.
Wenn die Person einen Vormund oder einen „Tuteur“ hat,
darf sie auch nicht wählen und nicht gewählt werden. - Der Kandidat wohnt seit mehr als 6 Monaten in dieser Gemeinde.
- Für Nicht-Luxemburger gibt es noch eine Regel.
Die Person hat in dem Land, wo sie herkommt,
das Recht Kandidat zu sein nicht verloren.
Beispiel: Eine Person ist in Italien geboren.
Sie wohnt jetzt in Luxemburg.
Sie hat in Italien das Recht Kandidat zu sein nicht verloren.
Es gibt eine Ausnahme.
In manchen Ländern verlieren die Bürger ihr Recht Kandidat zu sein automatisch,
wenn sie nicht mehr in dem Land wohnen.
In Luxemburg können sie dann aber Kandidat sein.
Auch wenn sie in dem Land wo sie herkommen, das Wahl-Recht verloren haben.

Wer darf Nicht Kandidat sein?
Diese Personen dürfen nicht gewählt werden:
- Ein Richter hat der Person verboten Kandidat zu sein.
Sie darf also nicht gewählt werden. - Ein Richter hat der Person verboten zu wählen.
Weil die Person vom Gericht wegen einer Straftat verurteilt wurde. - Die Person wurde wegen einem Verbrechen verurteilt.
- Die Person hat über 18 Jahre und hat einen „Tuteur“.
Wer darf NICHT in dem Gemeinde-Rat sein?
Diese Personen dürfen nicht in den Gemeinde-Rat:
- Minister und Staats-Sekretäre.
Staats-Sekretäre haben weniger Aufgaben als die Minister.
Sie unterstützen die Minister. - Beamte und Angestellte die in der Abteilung für innere
Angelegenheiten arbeiten.
Diese Abteilung kümmert sich um alles,
was in den Gemeinden in Luxemburg geschieht. - Berufs-Soldaten.
- Polizisten und Direktion der Polizei.
- geistliche Vertreter der Kirche die für den Staat arbeiten.
Zum Beispiel: ein Pfarrer oder „Paschtouer“. - Mitglieder von Gerichten: Richter, Anwälte, Staatsanwälte
- Personen die bezahlt werden von:
- der Gemeinde
- einer Organisation die für die Gemeinde arbeitet
- einem Verband zu dem die Gemeinde gehört.
In Luxemburg sagt man „syndicat intercommunal“.
- Lehrer aus der Grundschule der Gemeinde.
In Luxemburg sagt man auch „Primärschoul“.
Diese Personen dürfen nicht Kandidat sein
und können nicht gewählt werden.
Wer darf NICHT Bürgermeister und NICHT Schöffe werden?
Vertreter der Kirche dürfen nicht Bürgermeister und nicht Schöffe werden.
Das sind zum Beispiel: der Pfarrer oder „Paschtouer“.
Mitarbeiter von öffentlichen Verwaltungen dürfen manchmal nicht Bürgermeister
und nicht Schöffe werden.
Die Regierung gibt Aufgaben an die Verwaltungen ab.
Die Verwaltungen führen die Gesetze und die Entscheidungen aus.
Manchmal wohnen die Mitarbeiter von der Verwaltung in derselben Gemeinde,
wo die Verwaltung zuständig ist.
Dann dürfen die Mitarbeiter dort nicht Bürgermeister und nicht Schöffe werden.
Das ist zum Beispiel für diese Verwaltung so:
- Steuer-Verwaltungen des Staates.
Sie kümmern sich um die Steuern.
Beispiel 1:
Ein Mitarbeiter arbeitet für die Steuer-Verwaltung „Esch/Alzette“.
Er wohnt in der Stadt Luxemburg.
Er darf in der Stadt Luxemburg Bürgermeister oder Schöffe werden.
Weil die Steuer-Verwaltung „Esch/Alzette“ nicht für die Stadt Luxemburg zuständig ist.
Beispiel 2:
Ein Mitarbeiter arbeitet für die Steuer-Verwaltung „Esch/Alzette“.
Er wohnt in Pétange.
Er darf nicht in Pétange Bürgermeister oder Schöffe werden.
Weil die Steuer-Verwaltung „Esch-Alzette“ auch für Pétange zuständig ist.
Diese Personen dürfen nicht zusammen im Gemeinde-Rat sein
- Ehe-Partner: 2 Personen die miteinander verheiratet sind.
- 2 Personen aus einer Lebens-Partnerschaft.
Sie sind miteinander „gepacst“.
Der Pacs ist eine Partnerschaft ohne dass man verheiratet ist. - Schwager und Schwägerin.
- Eltern und Kinder.
- Brüder und Schwestern.
- Großeltern und Enkelkinder.
Personen aus einer Familie werden in den Gemeinde-Rat gewählt
Es kann passieren, dass 2 von diesen Kandidaten gewählt werden.
Dann kommt die Person mit den meisten Stimmen in den Gemeinde-Rat.
Es kann passieren, dass 2 von diesen Kandidaten gleich viele Stimmen bekommen.
Dann muss das Los entscheiden.
Es kann passieren, dass 2 Mitglieder des Gemeinde-Rats erst
nach den Wahlen miteinander verwandt werden.
Wenn sie zum Beispiel heiraten.
Diese 2 Personen dürfen dann bis zu den nächsten Wahlen
im Gemeinde-Rat bleiben.

Wie kann eine Person
in einer kleinen Gemeinde Kandidat werden?
Eine kleine Gemeinde hat weniger als 3000 Einwohner.
Man sagt auch Majorz-Gemeinde.
Die Einwohner wählen einzelne Kandidaten.
Der Wahl-Vorschlag
Der Kandidat muss einen Wahl-Vorschlag machen.
Es gibt dafür ein Formular.
Das Formular bekommt man bei dem Leiter vom Wahl-Büro der Gemeinde.
Das Formular beweist: Dieser Kandidat darf gewählt werden.
In dem Formular steht:
- Name und Vorname des Kandidaten.
- Geschlecht: Mann, Frau, ….
- Wohnort in Luxemburg.
- Nationalität.
- Beruf.
- Die Person ist einverstanden Kandidat zu sein.
- Die Person bleibt Kandidat bis zu dem Wahl-Tag.
- Datum.
- Unterschrift der Person.
Nicht-Luxemburger müssen auch auf einem Papier erklären:
Sie kommen aus einem anderen Land.
Sie haben in diesem Land das Recht Kandidat zu sein nicht verloren.
Es gibt eine Ausnahme.
Es gibt Personen die ihr Recht Kandidat zu sein automatisch verlieren,
weil sie jetzt in Luxemburg wohnen.
Diese Personen können dann aber Kandidat sein.
Nicht-Luxemburger aus der EU schicken eine gültige Kopie von ihrer
„carte d’identité“ oder ihrem Reise-Pass mit.
EU-Bürger sind zum Beispiel Personen aus Deutschland, Frankreich
oder aus anderen EU-Ländern.
EU ist die Abkürzung für die Europäische Union.
Das gilt hier aber auch für diese Länder: Island, Liechtenstein,
Norwegen und die Schweiz.
NICHT-EU-Bürger schicken eine gültige Kopie Ihrer Aufenthalts-Karte mit.
NICHT-EU- Bürger sind zum Beispiel Personen aus China oder U-S-A.
Der Kandidat gibt den Wahl-Vorschlag ab
Der Kandidat muss den Wahl-Vorschlag bei dem Leiter vom Wahlbüro
abgeben.
Wann und wo, das genau ist, steht in der Zeitung.
Das geht nur bis 60 Tage vor den Wahlen.
Die Gemeinde-Wahlen sind dieses Jahr am Sonntag, den 11. Juni 2023.
Deshalb muss der Kandidat den Wahl-Vorschlag
bis Mittwoch, den 12. April 2023 abgeben.
Am 12. April 2023 geht die Abgabe nur bis 18:00 Uhr.
Danach wird kein Wahl-Vorschlag mehr angenommen.
Der Kandidat muss den Wahl-Vorschlag persönlich abgeben.
Eine Person, die vom Notar die Erlaubnis hat, kann es auch machen.
Der Notar schreibt auf ein Papier:
Diese Person darf den Wahl-Vorschlag auch abgeben.
Der Kandidat sucht Wahl-Beobachter aus
Wahl-Beobachter schauen im Wahl-Büro, ob alles richtig abläuft.
Wahl-Beobachter sind Wähler aus der Gemeinde.
Der Kandidat darf Wahl-Beobachter für sich aussuchen.
Er darf so viele Wahl-Beobachter aussuchen,
wie es Wahl-Büros in der Gemeinde gibt.
Er muss seine Wahl-Beobachter auf die Wahl-Büros verteilen.
In jedem Wahl-Büro darf nur ein Wahl-Beobachter von dem
Kandidaten sein.
Der Kandidat darf auch eine Person als Ersatz aussuchen.
Der Ersatz kommt, wenn der Wahl-Beobachter ausfällt.
Zum Beispiel weil er krank ist.

Wie kann eine Person
in einer großen Gemeinde Kandidat werden?
Eine große Gemeinde hat 3000 Einwohner oder mehr.
Man sagt auch Proporz-Gemeinde.
Die Einwohner wählen Parteien oder einzelne Kandidaten.
Eine Wahl-Liste aufstellen
Die Wahlen in großen Gemeinden finden nach Wahl-Listen statt.
Auf einer Wahl-Liste steht eine Gruppe von Kandidaten.
Die Gruppe sucht einen Namen für ihre Wahl-Liste.
Wer Kandidat sein will, muss auf einer Wahl-Liste stehen.
Eine Wahl-Liste darf nur so viele Kandidaten haben,
wie Mitglieder im Gemeinde-Rat sind.
Zum Beispiel: in einer Gemeinde sind 11 Personen im Gemeinde-Rat.
Dann darf jede Wahl-Liste 11 Kandidaten haben oder weniger.
Gibt es nur einen einzigen Kandidaten?
Dann gilt das auch als Wahl-Liste.
Um eine Wahl-Liste zu machen, brauchen die Kandidaten Unterstützung.
Es gibt 2 Möglichkeiten.
Die Unterstützung kommt:
- von 50 Wählern aus der Gemeinde
- oder von einem Mitglied aus dem Gemeinde-Rat.
Einen Wahl-Vorschlag für eine Wahl-Liste machen
Die Kandidaten und die Unterstützer machen einen Wahl-Vorschlag
für eine Wahl-Liste.
Es gibt dafür ein Formular.
Das Formular bekommt man bei dem Leiter vom Wahlbüro der Gemeinde.
In dem Wahl-Vorschlag stehen von allen Kandidaten:
- Name und Vorname.
- Wohnort in Luxemburg.
- Nationalität.
- Beruf.
- Eine Erklärung, dass die Personen einverstanden sind Kandidat zu sein.
- Eine Erklärung, dass die Personen bis zu dem Wahl-Tag Kandidat bleiben.
- die Unterschriften der Kandidaten.
In dem Wahl-Vorschlag stehen von allen Unterstützern:
- Datum.
- Name und Vorname.
- Geschlecht.
- Wohnort in Luxemburg.
- Nationalität.
- Beruf.
- die Unterschriften der Unterstützer.
Nicht-Luxemburger müssen auch auf einem Papier erklären:
In dem Land wo sie herkommen haben sie das Recht Kandidat zu sein,
nicht verloren.
Das gilt nicht für Personen die ihr Recht Kandidat zu sein automatisch
verlieren, weil sie jetzt in Luxemburg wohnen.
Nicht-Luxemburger aus der EU schicken eine gültige Kopie von ihrer
„carte d’identité“ oder ihrem Reise-Pass mit.
EU-Bürger sind zum Beispiel Personen aus Deutschland, Frankreich
und anderen EU-Ländern.
EU ist die Abkürzung für die Europäische Union.
Das gilt hier aber auch für diese Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
NICHT-EU-Bürger schicken eine gültige Kopie Ihrer Aufenthalts-Karte mit.
NICHT-EU-Bürger sind zum Beispiel: Personen aus China oder U-S-A.
Einen Wahl-Vorschlag für eine Wahl-Liste einreichen
Jede Partei wählt eine Person.
„ Partei“ heißt hier: die Kandidaten und Unterstützer einer Wahl-Liste.
Diese Person gibt den Wahl-Vorschlag für die Wahl-Liste ab.
Das heißt: eine Person macht das für die Partei.
Die Partei schreibt, dass die Person das darf.
Die Person muss ein Unterstützer von der Wahl-Liste sein:
- eine Person von den 50 Wählern
- oder das Mitglied aus dem Gemeinderat
Die Person muss den Wahl-Vorschlag für die Wahl-Liste
bei dem Leiter von dem Wahl-Büro abgeben.
Das geht nur bis 60 Tage vor den Wahlen.
Die Gemeinde-Wahlen sind dieses Jahr am Sonntag, den 11. Juni 2023.
Deshalb muss die Person den Wahl-Vorschlag
bis Mittwoch, den 12. April 2023 abgeben.
Am 12. April 2023 geht die Abgabe nur bis 18:00 Uhr.
Danach wird keine Wahl-Liste mehr angenommen.
Was ist noch bei der Wahl-Liste zu beachten?
- Mehr als die Hälfte der Kandidaten auf einer Wahl-Liste
müssen Luxemburger sein. - Ein Kandidat oder ein Unterstützer darf nur auf
einer einzigen Wahl-Liste in der Gemeinde sein.
Das heißt, der Kandidat darf nur bei einer Partei Kandidat sein. - Jede Wahl-Liste muss einen eigenen Namen haben.
- Änderungen auf den Wahl-Listen sind erlaubt bis 60 Tage vor den
Wahlen:- Ein Kandidat kann von der Wahl-Liste gestrichen werden.
Wenn er nicht mehr Kandidat sein will.
Zum Beispiel weil er krank ist.
Der Kandidat braucht dazu einen Brief von dem Gericht.
Der Kandidat muss den Brief an den Leiter des Wahl-Büros weitergeben. - Manchmal sind noch Plätze auf einer Wahl-Liste frei.
Dann können noch weitere Kandidaten auf die Wahl-Liste kommen.
Alle Personen, die auf der Wahl-Liste stehen, müssen mit den neuen Kandidaten
einverstanden sein.
- Ein Kandidat kann von der Wahl-Liste gestrichen werden.
Die Partei sucht Wahl-Beobachter aus
Wahl-Beobachter schauen im Wahl-Büro, ob alles richtig abläuft.
Wahl-Beobachter sind Wähler aus der Gemeinde.
Eine Person sucht für die Partei Wahl-Beobachter aus.
Diese Person vertritt die Partei.
Die Person darf so viele Wahl-Beobachter für die Partei aussuchen,
wie es Wahl-Büros in der Gemeinde gibt.
Sie muss die Wahl-Beobachter auf die Wahl-Büros verteilen.
In jedem Wahl-Büro darf nur ein Wahl-Beobachter von der Partei sein.
Die Person darf auch eine Person als Ersatz aussuchen.
Der Ersatz kommt, wenn der Wahl-Beobachter ausfällt.
Zum Beispiel weil er krank ist.

Ein Kandidat stirbt vor der Wahl.
Was ist dann mit den Wahlen?
- Für kleine und große Gemeinden gilt:
Der Kandidat stirbt zwischen 60 und 5 Tagen vor der Wahl.
Dann wird die Wahl auf ein anderes Datum gelegt.
Es können neue Wahl-Vorschläge gemacht werden.
Die anderen Kandidaten bleiben auf der Wahl-Liste. - In großen Gemeinden wählen die Bürger mit Wahl-Listen.
Die Kandidaten auf der Wahl-Liste wollen vielleicht keinen neuen Kandidaten.
Sie müssen dem Leiter des Wahl-Büros einen Brief schreiben.
Sie müssen den Brief in weniger als 5 Tagen nach dem Tod des Kandidaten abgeben.
Dann wird die Wahl nicht verschoben.
Hier finden Sie diesen Text in schwerer Sprache.
Zuständige Kontaktstellen
-
Gemeindeverwaltungen
-
Beaufort9, rue de l'Eglise
L-6315 Beaufort
Tel. : (+352) 83 60 45-1Fax : (+352) 86 93 88Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Bech1, Enneschtgaass
L-6230 Bech
Tel. : (+352) 79 01 68-1Fax : (+352) 79 06 74Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Beckerich6, Dikrecherstrooss
L-8523 Beckerich
Tel. : (+352) 23 62 21-1Fax : (+352) 23 62 91 62Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Berdorf5, rue de Consdorf
L-6551 Berdorf
Tel. : (+352) 79 01 87-1Fax : (+352) 79 91 89Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Bertrange2, beim Schlass
L-8058 Bertrange
Postanschrift :
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
Tel. : (+352) 26 31 2-1Fax : (+352) 26 31 27 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Bettembourg13, rue du Château
L-3217 Bettembourg
Postanschrift :
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
Tel. : (+352) 51 80 80-1Fax : (+352) 51 80 80-601Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Bettendorf1, rue Neuve
L-9353 Bettendorf
Tel. : (+352) 80 25 92-1Fax : (+352) 80 92 34Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Betzdorf11, rue du Château
L-6922 Berg
Postanschrift :
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
Tel. : (+352) 77 00 49-1Fax : (+352) 77 00 82Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Bissen1, rue des Moulins
L-7784 Bissen
Postanschrift :
Postfach 25 / L-7703 Bissen
Tel. : (+352) 83 50 03-21Fax : (+352) 85 97 63Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt) / Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Biwer6, Kiirchestrooss
L-6834 Biwer
Tel. : (+352) 71 00 08-1Fax : (+352) 71 90 25Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Boulaide3, rue de la Mairie
L-9640 Boulaide
Tel. : (+352) 99 30 12Fax : (+352) 99 36 92Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Bourscheid1, Schlassweee
L-9140 Bourscheid
Tel. : (+352) 99 03 57-1Fax : (+352) 99 03 57-565Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Bous-Waldbredimus20, rue Luxembourg
L-5408 Bous
Tel. : (+352) 28 86 04 01Fax : (+352) 28 86 04 109 -
ClervauxMontée du Château
L-9712 Clervaux
Postanschrift :
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
Tel. : (+352) 27 800-1Fax : (+352) 27 800-900Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Colmar-Berg5, rue de la Poste
L-7730 Colmar-Berg
Postanschrift :
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
Tel. : (+352) 83 55 43-1Fax : (+352) 83 55 43-225Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–18.30 Uhr (freitags geschlossen) -
Consdorf8, route d'Echternach
L-6212 Consdorf
Tel. : (+352) 79 00 37-1Fax : (+352) 79 04 31Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Contern4, place de la Mairie
L-5310 Contern
Tel. : (+352) 35 02 61Fax : (+352) 35 72 36Montag–Freitag, 8.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr / Einwohnermeldeamt: Mittwoch, 7.00–11.45 Uhr und 13.00–16.45 Uhr -
DalheimGemengeplaz
L-5680 Dalheim
Tel. : (+352) 23 60 53-25Fax : (+352) 23 60 53-50Montag, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Diekirch27, avenue de la Gare
L-9233 Diekirch
Postanschrift :
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
Tel. : (+352) 80 87 80-1Fax : (+352) 80 87 80-250Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Differdange40, avenue Charlotte
L-4530 Differdange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-4501 Differdange
Tel. : (+352) 58 77 1-11Fax : (+352) 58 77 1-1210Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr -
Dippach11, rue de l'Eglise
L-4994 Schouweiler
Postanschrift :
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 27 95 25-200Fax : (+352) 27 95 25-299Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
DudelangePlace de l'Hôtel de Ville
L-3590 Dudelange
Postanschrift :
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
Tel. : (+352) 51 61 21 -1Fax : (+352) 51 61 21-299Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Echternach2, place du Marché
L-6460 Echternach
Postanschrift :
Postfach 22 / L-6401 Echternach
Tel. : (+352) 72 92 22-1Fax : (+352) 72 92 22-51Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Ell27, Haaptstrooss
L-8530 Ell
Postanschrift :
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 26 62 38-1Fax : (+352) 26 62 38-55Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.30 Uhr -
Erpeldange sur Sûre21, porte des Ardennes
L-9145 Erpeldange-sur-Sûre
Postanschrift :
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 26 74-1Fax : (+352) 81 97 08Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr -
Esch sur AlzettePlace de l'Hôtel de Ville
L-4002 Esch-sur-Alzette
Postanschrift :
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
Tel. : (+352) 2754 1Fax : (+352) 54 35 14 667Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Esch-sur-Sûre1, an der Gaass
L-9150 Eschdorf
Tel. : (+352) 83 91 12-1Fax : (+352) 83 91 12-25Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
EttelbruckPlace de l'Hôtel de Ville
L-9087 Ettelbruck
Postanschrift :
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
Tel. : (+352) 81 91 81-1Fax : (+352) 81 91 81-364Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Feulen25, route de Bastogne
L-9176 Niederfeulen
Tel. : (+352) 81 27 47-1Fax : (+352) 81 79 08Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen geschlossen) / Montag, Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr -
Fischbach1, rue de l'Eglise
L-7430 Fischbach
Tel. : (+352) 32 70 84-1Fax : (+352) 32 70 84-50Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–18.00 Uhr -
Flaxweiler1, rue de Berg
L-6926 Flaxweiler
Tel. : (+352) 77 02 04-1Fax : (+352) 77 08 33Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Frisange10, Munnerëferstrooss
L-5701 Frisange
Postanschrift :
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
Tel. : (+352) 23 66 84 08-1Fax : (+352) 23 66 06 88Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr (Freitagnachmittag geschlossen) / Dienstag, 7.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr -
Garnich15, rue de l'Ecole
L-8353 Garnich
Tel. : (+352) 38 00 19-1Fax : (+352) 38 00 19 90Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr -
Goesdorf1, op der Driicht
L-9653 Goesdorf
Tel. : (+352) 83 92 70Fax : (+352) 89 91 73Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Donnerstag bis 17.00 Uhr -
Grevenmacher6, place du Marché
L-6755 Grevenmacher
Postanschrift :
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
Tel. : (+352) 75 03 11-1Fax : (+352) 75 03 11-80Sekretariat und Einnahmestelle: Montag– Mittwoch, 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 18.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet / Bürgerdienst: 8.30–11.40 Uhr und 13.10–16.00 Uhr; donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet; freitags bis 15.00 Uhr geöffnet -
Grousbous-Wahl1, rue de Bastogne
L-9154 Grosbous
Postanschrift :
Postfach 7 / L-9006 Grosbous
Tel. : (+352) 83 80 22-1Fax : (+352) 83 86 55 -
HabschtPlace Denn
L-8465 Eischen
Tel. : (+352) 39 01 33-1Fax : (+352) 39 01 33-209Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Heffingen2, am Duerf
L-7651 Heffingen
Tel. : (+352) 83 71 68-1Fax : (+352) 87 97 54Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / dienstags ab 7.00 Uhr geöffnet / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet -
Helperknapp2, rue de Hollenfels
L-7481 Tuntange
Tel. : (+352) 28 80 40-1Fax : (+352) 28 80 40-299Montag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr. -
Hesperange474, route de Thionville
L-5886 Hesperange
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
Tel. : (+352) 36 08 08-1Fax : (+352) 36 00 06Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Junglinster12, rue de Bourglinster
L-6112 Junglinster
Postanschrift :
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
Tel. : (+352) 78 72 72-1Fax : (+352) 78 83 19Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Käerjeng24, rue de l'Eau
L-4920 Bascharage
Postanschrift :
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
Tel. : (+352) 50 05 52-1Fax : (+352) 50 05 52 399Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Kayl4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674 Kayl
Postanschrift :
Postfach 56 / L-3601 Kayl
Tel. : (+352) 56 66 66-1Fax : (+352) 56 33 23„Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geöffnet bis 18.30 Uhr -
Kehlen15, rue de Mamer
L-8280 Kehlen
Tel. : (+352) 30 91 91-1Fax : (+352) 30 91 91-200Montag–Freitag, 7.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Kiischpelt7, op der Gare
L-9776 Wilwerwiltz
Tel. : (+352) 92 14 45Fax : (+352) 92 06 15Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr -
Koerich2, rue du Château
L-8385 Koerich
Tel. : (+352) 39 02 56-1Fax : (+352) 39 73 62Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Kopstal28, rue de Saeul
L-8189 Kopstal
Tel. : (+352) 30 01 71-1Fax : (+352) 30 04 15Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr -
Lac de la Haute-Sûre7, Duerfstrooss
L-9635 Bavigne
Tel. : (+352) 99 35 54-1Fax : (+352) 99 35 53Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen -
Larochette33, chemin J.A. Zinnen
L-7626 Larochette
Tel. : (+352) 83 70 38-1Fax : (+352) 87 96 46Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Lenningen3, rue de l'Église
L-5414 Canach
Tel. : (+352) 35 97 35-1Fax : (+352) 35 97 36Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr -
Leudelange5, place des Martyrs
L-3361 Leudelange
Postanschrift :
Postfach 32 / L-3205 Leudelange
Tel. : (+352) 37 92 92-1Fax : (+352) 37 92 92 50Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr -
Lintgen2, rue de Diekirch
L-7440 Lintgen
Tel. : (+352) 32 03 59-1Fax : (+352) 32 03 59-35Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Lorentzweiler87, route de Luxembourg
L-7373 Lorentzweiler
Postanschrift :
Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
Tel. : (+352) 33 72 68-1Fax : (+352) 33 32 88Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Luxembourg42, place Guillaume II
Luxembourg
Postanschrift :
L-2090 Luxembourg
Tel. : (+352) 47 96-1Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr -
Mamer1, place de l'Indépendance
L-8252 Mamer
Postanschrift :
Postfach 50 / L-8201 Mamer
Tel. : (+352) 31 00 31-1Fax : (+352) 31 00 31-72Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergerzenter“: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr; Mittwoch bis 19.00 Uhr (außer am Vortag eines Feiertags) -
Manternach3, Kirchewee
L-6850 Manternach
Tel. : (+352) 71 01 72-21Fax : (+352) 71 08 16Sekretariat: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–17.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Mittwoch, 13.30–17.00 Uhr / Einnahmestelle: Montag–Freitag, 8.00– 12.00 Uhr; Mittwoch, 13.30–17.30 Uhr (am Donnerstag geschlossen) -
MerschPlace St. Michel
L-7556 Mersch
Postanschrift :
Postfach 93 / L-7501 Mersch
Tel. : (+352) 32 50 23-1Fax : (+352) 32 80 13Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Mertert1-3, Grand-Rue
L-6630 Wasserbillig
Postanschrift :
Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
Tel. : (+352) 74 00 16-1Fax : (+352) 74 85 97Montag–Freitag, 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr -
MondercangeRue Arthur Thinnes
L-3901 Mondercange
Postanschrift :
Postfach 50 / L-3901 Mondercange
Tel. : (+352) 55 05 74-1Fax : (+352) 57 21 66Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.30–17.00 Uhr (eingeschränkter Dienst ab 16.30 Uhr) -
Mondorf-les-Bains1, place des Villes Jumelées
L-5627 Mondorf-les-Bains
Postanschrift :
Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
Tel. : (+352) 23 60 55-1Fax : (+352) 23 60 55-29Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00–15.00 Uhr -
Niederanven18, rue d'Ernster
L-6977 Oberanven
Postanschrift :
Postfach 21 / L-6905 Niederanven
Tel. : (+352) 34 11 34-1Fax : (+352) 34 11 34 47Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr -
Nommern31, rue Principale
L-7465 Nommern
Tel. : (+352) 83 73 18-1Fax : (+352) 83 73 18-299Montag, 8.00–11:30Uhr und 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
Parc Hosingen11, Op der Héi
L-9809 Hosingen
Postanschrift :
Postfach 12 / L-9801 Hosingen
Tel. : (+352) 92 13 41-1Fax : (+352) 92 93 19Montag: 8.30–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag: 8.30–11.30 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / Mittwoch: bis 19.00 Uhr geöffnet -
PetangePlace J.F. Kennedy
L-4760 Pétange
Postanschrift :
Postfach 23 / L-4701 Pétange
Tel. : (+352) 50 12 51-1000Fax : (+352) 50 12 51-2000Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr) -
Preizerdaul3, rue de l'Eglise
L-8606 Bettborn
Tel. : (+352) 26 62 99 10Fax : (+352) 26 62 99 99Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Montag, Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Putscheid7, Veinerstrooss
L-9462 Putscheid
Tel. : (+352) 99 04 20-1Fax : (+352) 90 80 24Montag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung) -
Rambrouch19, rue Principale
L-8805 Rambrouch
Fax : (+352) 23 64 06 57Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr (Einwohnermeldeamt: am Donnerstag bis 19.00 Uhr geöffnet) -
Reckange-sur-Mess83, rue Jean-Pierre Hilger
L-4980 Reckange-sur-Mess
Tel. : (+352) 37 00 24-1Fax : (+352) 37 92 20Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr -
Redange/Attert38, Grand-Rue
L-8510 Redange/Attert
Postanschrift :
Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
Tel. : (+352) 23 62 24-1Fax : (+352) 23 62 04 28Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Reisdorf2, place de l'Eglise
L-9391 Reisdorf
Tel. : (+352) 83 62 21Fax : (+352) 86 92 30Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwochnachmittag geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
RemichPlace de la Résistance
L-5501 Remich
Postanschrift :
Postfach 9 / L-5501 Remich
Tel. : (+352) 23 69 2-1Fax : (+352) 23 69 2-227Montag–Freitag, 8.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr (außer am Vortag eines Feiertags) -
Roeser40, Grand-Rue
L-3394 Roeser
Tel. : (+352) 36 92 32-1Fax : (+352) 36 92 32 219Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 (am letzten Montag im Monat sind die Büros vormittags geschlossen) -
Rosport-Mompach9, rue Henri Tudor
L-6582 Rosport
Tel. : (+352) 73 00 66-1Fax : (+352) 73 04 26Montag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr -
Rumelange2, place G.-D. Charlotte
L-3710 Rumelange
Tel. : (+352) 56 31 21-1Fax : (+352) 56 57 04Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Saeul8, rue Principale
L-7470 Saeul
Postanschrift :
Postfach 11 / L-7506 Saeul
Tel. : (+352) 23 63 22-1Fax : (+352) 23 63 94 29Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr -
Sandweiler18, rue Principale
L-5240 Sandweiler
Postanschrift :
Postfach 11 / L-5201 Sandweiler
Tel. : (+352) 35 97 11-1Fax : (+352) 35 79 66Gemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr -
Sanem60, rue de la Poste
L-4477 Belvaux
Postanschrift :
Postfach 74 / L-4401 Belvaux
Tel. : (+352) 59 30 75-1Fax : (+352) 59 30 75 67Montag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr -
Schengen75, Wäistrooss
L-5440 Remerschen
Postanschrift :
Postfach 10 / L-5506 Remerschen
Tel. : (+352) 23 66 40 28Fax : (+352) 23 66 48 25Montag–Donnerstag, 8.00–11.50 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / Freitag bis 16.00 Uhr -
Schieren90, route de Luxembourg
L-9125 Schieren
Tel. : (+352) 81 26 68-54Fax : (+352) 81 67 87Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Mittwoch, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–17.30 Uhr / Dienstag und Mittwoch nach Terminvereinbarung, 7.00–8.00 Uhr und 11.30–13.30 Uhr -
SchifflangeRue Aloyse Kayser
L-3852 Schifflange
Postanschrift :
Postfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 Schifflange
Tel. : (+352) 54 50 61-1Fax : (+352) 45 42 02Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Schuttrange2, place de l'Eglise
L-5367 Schuttrange
Tel. : (+352) 35 01 13-1Fax : (+352) 35 01 13-259Montag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Stadtbredimus17, Dicksstrooss
L-5451 Stadtbredimus
Tel. : (+352) 23 69 62-1Fax : (+352) 23 69 95-21Sekretariat und Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr / Einnahmestelle: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen); am Montag geöffnet von 13.00–17.00 Uhr -
Steinfort4, Square Patton
L-8443 Steinfort
Postanschrift :
Postfach 42 / L-8401 Steinfort
Tel. : (+352) 39 93 13-1Fax : (+352) 39 00 15Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr -
Steinsel9, rue Paul Eyschen
L-7317 Steinsel
Tel. : (+352) 33 21 39-1Fax : (+352) 33 21 39-39Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.00–19.00 Uhr; Dienstag, Mittwoch und Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr; Donnerstag, 7.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr -
Strassen1, place G. D. Charlotte
L-8041 Strassen
Postanschrift :
Postfach 22 / L-8001 Strassen
Tel. : (+352) 31 02 62-1Fax : (+352) 31 02 62-111Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr -
Tandel6, Haaptstrooss
L-9350 Bastendorf
Postanschrift :
Postfach 141 / L-9202 Diekirch
Fax : (+352) 80 38 03 20Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Troisvierges9-11, Grand-Rue
L-9905 Troisvierges
Postanschrift :
Postfach 9 / L-9901 Troisvierges
Tel. : (+352) 99 80 50-1Fax : (+352) 99 82 38Montag, Mittwoch, Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr (am Nachmittag nach Terminvereinbarung) / am Dienstag nach Terminvereinbarung -
Useldange2, rue de l'Eglise
L-8706 Useldange
Tel. : (+352) 23 63 00 51-1Fax : (+352) 23 63 82 27Montag, 14.00–19.00 Uhr / Dienstag–Donnerstag, 8.00–11.30 / Freitag, 13.00–17.00 Uhr -
Vallée de l'Ernz18, rue de Larochette
L-7661 Medernach
Tel. : (+352) 83 73 02-1Fax : (+352) 87 96 65Sekretariat und Einnahmestelle in Medernach: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / Einwohnermeldeamt in Medernach: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
ViandenPlace Vic. Abens
L-9401 Vianden
Postanschrift :
Postfach 10 / L-9401 Vianden
Tel. : (+352) 83 48 21-1Fax : (+352) 83 48 26Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, Mittwoch, Freitag, 13.00–17.00 Uhr -
Vichten1, rue de l'Eglise
L-9188 Vichten
Tel. : (+352) 88 80 50-1Fax : (+352) 88 92 10Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Waldbillig1, rue André Hentges
L-7680 Waldbillig
Tel. : (+352) 83 72 87-1Fax : (+352) 83 77 89Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr -
WalferdangePlace de la mairie
L-7201 Walferdange
Postanschrift :
Postfach 1 / L-7201 Walferdange
Tel. : (+352) 33 01 44-1Fax : (+352) 33 30 60Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Dienstag bis 18.45 Uhr geöffnet ( nur „Biergercenter“ und Sozialdienst) -
Weiler-la-Tour7, rue du Schlammestee
L-5770 Weiler-la-Tour
Tel. : (+352) 26 61 71-1Fax : (+352) 26 61 71-200Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag (außer Donnerstag), 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr; Montag bis 18.00 Uhr / Einnahmestelle: Montag–Freitag (außer Donnerstag), 8.30–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr; Montag bis 17.00 Uhr -
WeiswampachOm Leempuddel
L-9991 Weiswampach
Tel. : (+352) 97 80 75-10Fax : (+352) 97 80 78Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Wiltz8-10, Grand-Rue
L-9530 Wiltz
Postanschrift :
Postfach 60 / L-9501 Wiltz
Tel. : (+352) 95 99 39-1Fax : (+352) 95 99 39-45Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr -
WincrangeMaison n°85
L-9780 Wincrange
Tel. : (+352) 99 46 96-1Fax : (+352) 99 46 96-222Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 13.00–17.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr geöffnet -
Winseler27, Duerfstrooss
L-9696 Winseler
Tel. : (+352) 95 84 74-20Fax : (+352) 95 77 73Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Wormeldange95, rue Principale
L-5480 Wormeldanage
Tel. : (+352) 76 00 31-1Fax : (+352) 76 84 92Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr