Eine Partnerschaft eintragen: Pacs

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Eine Partnerschaft eintragen: Pacs

Der Pacs ist eine Partnerschaft ohne dass man verheiratet ist. Man sagt auch: sich pacsen, eine Lebens-Partnerschaft eintragen.

2 Personen haben eine Beziehung.
Es kann 1 Mann und 1 Frau sein.
Es können 2 Männer sein. Oder 2 Frauen.
Sie sind Partner: Lebens-Partner.
Sie leben zusammen in einem Haushalt.
Sie sind nicht verheiratet.
Sie können ihre Partnerschaft bei der Gemeinde eintragen lassen.
Die Partnerschaft ist dann offiziell vor dem Gesetz anerkannt.
Die Lebens-Partner haben Rechte und Pflichten.

 


Wer kann eine Partnerschaft eintragen lassen?

Jede Person, die in Luxemburg lebt, kann die Partnerschaft
eintragen lassen.
Es ist egal, welche Nationalität die Partner haben.
Es ist egal, ob sie Mann oder Frau sind.
Die Lebens-Partner müssen volljährig sein:
erwachsen, mindestens 18 Jahre.
Sie müssen alle Rechte haben.
Sie müssen geschäftsfähig sein.
Geschäftsfähig heißt: Verträge machen dürfen.

Das sind die Regeln für die Lebens-Partner:

  • sie dürfen nicht schon verheiratet sein;
  • sie dürfen nicht schon eine andere Partnerschaft haben;
  • sie müssen zusammen an derselben Adresse wohnen;
  • sie dürfen nicht eng verwandt sein:
    • nicht Eltern und Kinder sein;
    • nicht Geschwister sein;
    • nicht Onkel - Tante und Neffe - Nichte sein.

Die Gemeinde überprüft ob die 2 Partner an derselben Adresse wohnen.
Im Nationalen Verzeichnis natürlicher Personen.

Im Nationalen Verzeichnis natürlicher Personen steht:

  • Name und Vornamen einer Person;
  • Matricule: das ist die nationale Identifikations-Nummer;
  • Adresse;
  • Geburts-Datum und Geburts-Ort.

 


Welche Beweis-Zettel brauchen Sie?

Die Lebens-Partner können sich bei der Gemeinde informieren.
Die Gemeinde sagt, welche Beweis-Zettel sie brauchen,
um die Partnerschaft eintragen zu lassen.

Die 2 Lebens-Partner müssen diese Beweis-Zettel bei der Gemeinde abgeben:

  • Ihre Personal-Ausweise, wenn sie Luxemburger oder Bürger aus der EU sind;
    Oder ihre Reise-Pässe, wenn sie aus einem Land kommen,
    das nicht in der EU ist;
  • Kopien von den 2 Geburts-Urkunden.
    Die Kopien dürfen nicht älter als 3 Monate sein,
    wenn sie in Luxemburg gemacht werden.
    Die Kopien dürfen nicht älter als 6 Monate sein,
    wenn sie im Ausland gemacht ist.
    In Luxemburg bekommen Sie die Geburts-Urkunde
    in der Gemeinde, wo Sie geboren sind.
  • Die Lebens-Partner unterschreiben auf einem Zettel,
    dass sie nicht eng miteinander verwandt sind.

 

Luxemburger die im Ausland geboren sind:

Sie brauchen immer den Beweis-Zettel,
dass sie nicht gepacst oder verheiratet sind.

Dieser Beweis-Zettel kann hier angefragt werden:

Cité Judiciaire, Parquet Général
Service du répertoire civil (Register vom Personenstand)
Gebäude BC
L-2080 Luxemburg

Telefon: (+352) 47 59 813 41
Geöffnet von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

Im Register vom Personenstand steht:

  • wer gepacst ist;
  • wer verheiratet ist;
  • wer geschieden ist.

 

Ausländer die nicht in Luxemburg geboren sind

Sie brauchen einen Beweis-Zettel:

  • dass sie in keiner anderen Partnerschaft sind;
  • dass sie nicht verheiratet sind.

 

Ausländer die in Luxemburg geboren sind

Sie brauchen einen Beweis-Zettel, dass keiner der Partner schon gepacst oder verheiratet ist.
Ausländer brauchen immer einen Beweis-Zettel, dass sie in keiner anderen Partnerschaft sind.
Dieser Beweis-Zettel muss aus Ihrem Heimat-Land sein.

 

Personen die geschieden sind

Sie brauchen einen Beweis-Zettel von der Scheidung.
Das ist meistens die Heirats-Urkunde.
Oder Sie brauchen andere Beweis-Zettel,
dass die Heirat aufgelöst ist.

 

Personen die verwitwet sind

Sie brauchen einen Beweis-Zettel vom Tod des Ehe-Partners.
Verwitwet heißt: verheiratet sein, aber der Ehe-Partner ist gestorben.

 

Personen die vor dem 1. November 2010
in einer Lebens-Partnerschaft waren

Sie brauchen einen Beweis-Zettel, dass sie nicht mehr
mit dem Lebens-Partner zusammen sind.

 


In welcher Sprache müssen die Beweis-Zettel sein?

Die Dokumente müssen auf Deutsch oder Französisch oder Englisch sein.

Wenn das nicht so ist, dann müssen die Dokumente übersetzt werden.
Die Liste mit Übersetzern ist auf der Seite vom Justiz-Ministerium.
Ein Übersetzer der nicht auf der Liste steht, darf das nicht machen.

Wenn die Gemeinde alle Dokumente und Beweis-Zettel hat,
dann bekommen die 2 Lebens-Partner einen Termin.
Ohne Termin können die Lebens-Partner nicht unterschreiben gehen.

 


Was macht die Gemeinde beim Pacs?

Die Gemeinde:

  • prüft alle Beweis-Zettel;
  • prüft die Informationen von den Partnern;
  • schreibt den Beweis-Zettel, dass es die Lebens-Partnerschaft gibt;
  • schickt den Beweis-Zettel an das Register vom Personenstand;
  • schickt den Lebens-Partnern den Beweis-Zettel per Post.

Die Partnerschaft ist erst gültig, wenn sie im Register vom Personenstand steht.
Die Lebens-Partner müssen den Beweis-Zettel behalten.
Die Gemeinde-Verwaltung schickt ihnen ein paar Kopien.

 

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