Sich bei der Gemeinde anmelden

Sich bei der Gemeinde anmelden

Wenn Sie in Luxemburg wohnen, müssen Sie angemeldet sein.
Sie melden sich in der Gemeinde an, in der Sie wohnen.

Die Anmeldung ist bei jeder Gemeinde anders.
Fragen Sie am besten bei Ihrer neuen Gemeinde nach.
Die Gemeinde sagt, welche Papiere Sie brauchen.

Sie brauchen sich nicht bei der alten Gemeinde abzumelden.
Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Zum Beispiel: von Luxemburg nach Deutschland oder Frankreich.

 


Wer muss sich bei der Gemeinde anmelden?

  • Personen aus dem Ausland, die in Luxemburg wohnen wollen.
  • Personen, die in eine andere Gemeinde umziehen.
  • Personen die in der gleichen Gemeinde bleiben, aber an eine
    neue Adresse umziehen.

Jeder Erwachsene kann sich selber anmelden.
Oder eine andere Person macht das:

  • Der Ehe-Partner oder Pacs-Partner.
    Der Pacs ist eine Partnerschaft ohne dass man verheiratet ist.
  • Der Vormund oder Tuteur einer Person.
    Das ist der gesetzliche Vertreter dieser Person.
  • Die Eltern von Kindern unter 18 Jahren, wenn die Kinder
    bei den Eltern wohnen.

 


Wie kann man sich anmelden?

Man kann sich in einigen Gemeinden über das Internet anmelden,
auf MyGuichet.lu.
Wenn Sie hier klicken, sehen Sie die Liste von diesen Gemeinden.

Sie können auch auf Ihr Gemeinde-Büro gehen
und sich dort anmelden.

 


Was bekommen Sie von der Gemeinde
bei der Anmeldung?

Sie bekommen ein Anmelde-Papier für sich und für Ihre Familie.
Dieses Papier heißt Wohnsitz-Bescheinigung.
Auf Französisch: „certificat de résidence“.

In dem Papier stehen diese Informationen:
Ihr Name, Geburtstag, Adresse.
Sie sind jetzt angemeldet.
Sie dürfen in der Gemeinde wohnen.

Sie müssen das Papier unterschreiben.
Sie brauchen das Anmelde-Papier bei vielen Anfragen.
Zum Beispiel: wenn Sie Extra-Urlaub anfragen für den Umzug.
Oder wenn Sie Ihre neue Adresse einem Büro mitteilen wollen.

 


Wen müssen Sie noch informieren?

Die Gemeinde informiert viele Büros automatisch über Ihre Anmeldung.
Hier einige Beispiele:

  1. Das Personen-Büro von Luxemburg schreibt Ihre neue Adresse
    in seine Liste.
    Das Büro heißt auch: Nationales Register natürlicher Personen.
    In der Liste stehen Informationen von allen Personen,
    die in Luxemburg angemeldet sind.
    Zum Beispiel: Name, Adresse, Geburtstag.

  2. Lohnsteuer-Karte für Arbeiter: „Steier-Kaart“.
    Arbeiter haben eine Steuer-Karte.
    Das Steuer-Büro schickt Ihnen automatisch eine neue Karte,
    wenn Sie ihre Adresse ändern.
    Sie müssen diese neue Karte auf der Arbeit abgeben.

  3. Fahrzeug-Papiere:
    Sie müssen selbst Bescheid geben,
    dass Sie Ihre Adresse geändert haben.
    Sie müssen selbst die SNCA informieren.
    Das ist die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr.
    Das ist das Büro, wo alle Fahrzeuge in Luxemburg angemeldet sind.
    Die SNCA gibt Ihnen dann ein Papier
    mit der neuen Adresse.
    Das Papier heißt: „gro Kaart“.

  4. Sie haben vielleicht einen ausländischen Führerschein,
    weil Sie vorher im Ausland gelebt haben.
    Sie sind jetzt in Luxemburg angemeldet.
    Dann müssen Sie den ausländischen Führerschein
    umschreiben oder eintragen lassen.
    Das können Sie auf dieser Internet-Seite tun.
    Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.

 


Sie wohnen schon in Luxemburg.
Sie ziehen jetzt um

Sie bekommen eine neue Adresse:
in der gleichen Gemeinde oder in einer neuen Gemeinde.

Sie wohnen auf der neuen Adresse.
Wie lange haben Sie Zeit, um sich anzumelden?

Sie haben 8 Tage Zeit, um sich anzumelden.
Ihre neue Gemeinde meldet Sie bei der Gemeinde ab,
wo Sie vorher gewohnt haben.

Was brauchen Sie, um sich anzumelden?
Sie brauchen immer einen gültigen Ausweis: „Carte d’identité“.
Oder einen gültigen Reise-Pass.

Die Gemeinde kann auch andere Papiere fragen.
Zum Beispiel: Geburts-Papiere von Ihren Kindern,
Beweis-Zettel von der Heirat oder Lebens-Partnerschaft (Pacs)
oder eine Kopie von ihrem Miet-Vertrag.
Die Gemeinde sieht dann, dass Sie in der Wohnung wohnen dürfen.

Welche Papiere brauchen ausländische Bürger?

  • Sie wohnen schon in Luxemburg.

    Sie sind EU-Bürger.
    Jetzt ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Luxemburg.
    Dann brauchen Sie ein Anmelde-Papier von Ihrer
    alten Gemeinde
    .

    Erklärung:

    EU heißt hier: die Länder der Europäischen Union.
    Das gilt auch für diese Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
    EU-Bürger haben die Nationalität einer dieser Länder.
    NICHT EU-Bürger: Sie haben eine andere Nationalität als die EU-Bürger.
  • Sie wohnen schon in Luxemburg.

    Sie sind NICHT EU-Bürger.
    Jetzt ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Luxemburg.
    Dann brauchen Sie:
    einen gültigen Reise-Pass, wenn nötig mit Visum.


    Erklärung:

    Ein Visum ist eine Erlaubnis für eine bestimmte Zeit.
    Damit darf man in einem fremden Land wohnen.
    Das Visum bekommen Sie bei der luxemburgischen Botschaft.
    Oder beim luxemburgischen Konsulat.
    Eine Botschaft oder ein Konsulat ist ein Büro.
    Dieses Büro vertritt Luxemburg in einem anderen Land.

    Eine Aufenthalts-Erlaubnis.
    Das heißt: Sie haben die Erlaubnis im Land zu wohnen.

     


Sie kommen aus dem Ausland nach Luxemburg wohnen

Sie sind EU-Bürger. Was müssen Sie tun?

EU-Bürger können bis zu 3 Monate bleiben ohne sich anzumelden.
Sie müssen sich nur anmelden, wenn Sie mehr als 3 Monate bleiben.
Das sind 90 Tage.
Zum Anmelden brauchen EU-Bürger einen Ausweis: „Carte d’identité
oder einen Reise-Pass (manchmal mit Visum oder Aufenthalts-Genehmigung).

Manchmal brauchen Sie:

  • Beweis-Zettel von der Heirat oder Lebens-Partnerschaft (Pacs).
  • Geburts-Papiere von Ihren Kindern.

Ihre Familie muss sich auch anmelden.
Das gilt auch, wenn die Familie nicht aus der EU ist.

Die Gemeinde sagt Ihnen, welche Papiere Sie brauchen.
Fragen Sie bei der Gemeinde nach, bevor Sie dahin gehen.
Sie können anrufen oder eine E-mail schreiben.

Die Beweis-Zettel müssen in einer von diesen Sprachen sein:
Deutsch, Französisch oder Englisch.

Wenn die Papiere in einer anderen Sprache sind,
müssen sie übersetzt werden.
Das muss ein Übersetzer machen, der auf einer Liste steht.
Hier finden Sie die Liste mit den Übersetzern.
Diese Seite ist auf Französisch.

Sie sind NICHT EU-Bürger. Was müssen Sie tun?

Sie haben 3 Tage Zeit, um sich bei der Gemeinde anzumelden.
Egal wie lange sie bleiben wollen.

Sie müssen zuerst zum Einwanderungs-Büro gehen.
Dort fragen Sie die richtige Aufenthalts-Erlaubnis an.
Zum Beispiel: weil sie in Luxemburg arbeiten wollen.

Sie brauchen diese Beweis-Zettel bei der Anmeldung auf der Gemeinde:

  • Aufenthalts-Erlaubnis vom Einwanderungs-Büro.
  • Gültiger Reise-Pass, wenn nötig mit Visum,
    oder Aufenthalts-Erlaubnis aus einem anderen EU-Land.
  • Familien-Buch oder Beweis-Zettel von der Heirat,
    oder von der Lebenspartnerschaft (Pacs).
  • Geburts-Urkunde von den Kindern.

Die Beweis-Zettel müssen in einer von diesen Sprachen sein:
Deutsch, Französisch oder Englisch.
Wenn die Dokumente in einer anderen Sprache sind,
müssen sie übersetzt werden.
Von einem Übersetzer, der auf einer Liste steht.
Hier finden Sie die Liste mit den Übersetzern.

 


Sie gehen ins Ausland wohnen

Sie müssen sich bei Ihrer Gemeinde abmelden.
Sie müssen sich spätestens 1 Tag vor dem Umzug abmelden.
Sie unterschreiben die Abmeldung.
Bei diesen Gemeinden können Sie sich im Internet
auf MyGuichet.lu abmelden.
Dann müssen Sie nicht zu der Gemeinde gehen.

Sie können sich selbst abmelden.
Sie können auch Ihren Ehe-Partner oder Lebens-Partner (Pacs) abmelden.
Sie können Ihre Kinder abmelden, die noch keine 18 Jahre alt sind.
Das gilt nur für Kinder, die auf Ihrer Adresse angemeldet sind.

Was können Sie noch tun, wenn Sie ins Ausland wohnen gehen?
Sie können sich in ihrem neuen Land
bei der luxemburgischen Botschaft anmelden.
Oder beim luxemburgischen Konsulat.
Eine Botschaft oder ein Konsulat ist ein Büro.
Dieses Büro vertritt Luxemburg in einem anderen Land.

Sie sind NICHT EU-Bürger.

Sie leben in Luxemburg.
Sie wollen Luxemburg jetzt verlassen und im Ausland leben.
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie mehr als 6 Monate im Ausland leben wollen,
müssen Sie ihre Aufenthalts-Erlaubnis für Luxemburg zurückgeben.
Sie schicken das Papier an das Einwanderungs-Büro zurück.

Formulare/Online-Dienste

AUTHENTISCHE QUELLEN

Wohnsitzbescheinigung

Erstellen Sie eine Wohnsitzbescheinigung

Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.

Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.

Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.

Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).

Wenn Sie Ihren Vorgang fortsetzen, akzeptieren Sie damit, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Antrags verarbeitet werden.

Certificat de résidence

Obtenez votre certificat de résidence

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Residence certificate

Generate a residence certificate

To complete your application, the information about you collected from this form needs to be processed by the public administration concerned.

That information is kept by the administration in question for as long as it is required to achieve the purpose of the processing operation(s).

Your data will be shared with other public administrations that are necessary for the processing of your application. For details on which departments will have access to the data on this form, please contact the public administration you are filing your application with.

Under the terms of Regulation (EU) 2016/679 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data, you have the right to access, rectify or, where applicable, remove any information relating to you. You are also entitled to withdraw your consent at any time.

Additionally, unless the processing of your personal data is compulsory, you may, with legitimate reasons, oppose the processing of such data.

If you wish to exercise these rights and/or obtain a record of the information held about you, please contact the administration in question using the contact details provided on the form. You are also entitled to file a claim with the National Commission for Data Protection (Commission nationale pour la protection des données), headquartered at 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

By submitting your application, you agree that your personal data may be processed as part of the application process.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am