Bestimmte Drittstaatsangehörige dürfen sich nur in Luxemburg aufhalten, wenn sie über eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 80 % des Einkommens zur sozialen Eingliederung verfügen.
Am 1. Januar 2020 belief sich dieser Betrag auf monatlich 1.201,00 Euro für einen Erwachsenen.