Der gerichtliche Widerspruch ist das Gegenteil des außergerichtlichen Widerspruchs. Es handelt sich um eine formelle Klage vor einem Gericht gegen einen Verwaltungsakt oder -beschluss.
Der gerichtliche Widerspruch ist das Gegenteil des außergerichtlichen Widerspruchs. Es handelt sich um eine formelle Klage vor einem Gericht gegen einen Verwaltungsakt oder -beschluss.