Die Sparprämie ist eine Kapitalbeihilfe des Staates, deren Höhe den
Zinsvergünstigungen und Prämienzuschüssen für das Sparkonto oder das Bausparkonto des Antragstellers zum Zeitpunkt der Bewilligung entspricht, soweit mindestens 90 % der Guthaben dieser Konten für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden. Der Höchstbetrag der Sparprämie, die ein und demselben Begünstigten gewährt werden kann, ist auf 5.000 Euro begrenzt.