Die mit der Rentenversicherung getätigten Ausgaben sind auf 3 Säulen verteilt:
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (gesetzliche Rente)
- Beiträge im Rahmen eines betrieblichen Zusatzrentensystems, das vom Arbeitgeber eingerichtet wurde (betriebliche Altersvorsorge)
- Altersvorsorgebeiträge (Eigeninitiative des Steuerpflichtigen) (private Altersvorsorge)