Haushaltsgemeinschaft von 2 Personen
unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die „Lebenspartner” genannt werden, als Paar zusammenleben und eine
eingetragene Lebenspartnerschaft (
PACS) geschlossen haben, indem sie gemeinsam beim Standesbeamten der Gemeinde ihres gemeinsamen Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts vorstellig geworden sind, um ihre Partnerschaft persönlich und gemeinsam beurkunden zu lassen.