Vertrag bei der eine Person, der Vollmachtgeber genannt, einer anderen Person, der Bevollmächtigte genannt, eine Ermächtigung erteilt, um in seinem Namen einen Rechtsakt durchzuführen.
Vertrag bei der eine Person, der Vollmachtgeber genannt, einer anderen Person, der Bevollmächtigte genannt, eine Ermächtigung erteilt, um in seinem Namen einen Rechtsakt durchzuführen.