Eine gerichtliche Entscheidung ist rechtskräftig, wenn gegen sie kein Rechtsbehelf (Berufung, Widerspruch) mehr eingelegt werden kann, weil die entsprechenden Fristen abgelaufen oder alle möglichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind.
Eine gerichtliche Entscheidung ist rechtskräftig, wenn gegen sie kein Rechtsbehelf (Berufung, Widerspruch) mehr eingelegt werden kann, weil die entsprechenden Fristen abgelaufen oder alle möglichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind.