Nach der Rechtsprechung ist der Begriff „Wohnsitz“ im Sinne der Steuergesetzgebung als der Ort zu verstehen, an dem der Verstorbene seinen tatsächlichen und dauerhaften Wohnsitz eingerichtet hatte.
Nach der Rechtsprechung ist der Begriff „Wohnsitz“ im Sinne der Steuergesetzgebung als der Ort zu verstehen, an dem der Verstorbene seinen tatsächlichen und dauerhaften Wohnsitz eingerichtet hatte.