Als „allgemein zugänglich“ werden „Technologien“ oder „Software“ bezeichnet, die ohne Beschränkung ihrer weiteren Verbreitung erhältlich sind (Copyright-Beschränkungen heben die allgemeine Zugänglichkeit einer Technologie oder Software nicht auf).
Als „allgemein zugänglich“ werden „Technologien“ oder „Software“ bezeichnet, die ohne Beschränkung ihrer weiteren Verbreitung erhältlich sind (Copyright-Beschränkungen heben die allgemeine Zugänglichkeit einer Technologie oder Software nicht auf).