Ein Arbeitnehmer wird als „entsendet” angesehen, wenn sein Arbeitgeber ihn übergangsweise seine Tätigkeiten in einem anderen Land als dem, in dem er üblicherweise arbeitet, ausführen läßt.
Ein Arbeitnehmer wird als „entsendet” angesehen, wenn sein Arbeitgeber ihn übergangsweise seine Tätigkeiten in einem anderen Land als dem, in dem er üblicherweise arbeitet, ausführen läßt.